Probleme mit der Barclays Bank – VZ fordert Unterlassung verbraucherfeindlicher Praktiken

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Barclays bank erreichbarkeit

„Das Thema der aktuellen Unterlassungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Barclays Bank deckt sich mit den Erfahrungen, die Mandanten unserer Kanzlei mit der Direktbank gemacht haben!“ Rechtsanwalt Fabian  Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity ist froh, dass sich der mächtige Bundesverband der Sache angenommen hat, denn dadurch könnte auch in von der Kanzlei betreuten Fällen Bewegung ins Spiel kommen.

Die Unterlassungsanträge fordern die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch auf, verbraucherschutzwidrige

Praktiken zu unterlassen. Dazu gehört, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, mit denen ein

Zahlungsdiensterahmenvertrag – also ein aktuelles Vertragsverhältnis (Girokonto, Barclays-Card, Darlehen etc.)besteht, die Erreichbarkeit der telefonischen Service-Hotline im Laufe des Vertragsverhältnisses einseitig auf eine besonders privilegierte Gruppe zu beschränken. Im Rahmen dieser sogenannten Verbandsklage wird die Barclays Bank aufgefordert, die genannten Praktiken zu unterlassen.

Fritsch:  „Normale Bankkunden werden dadurch unzulässigerweise benachteiligt!“ In einem aktuellen Fall geht es um einen Vorgang, der im Grund glasklar ist; unser Mandant wartet trotzdem auf die Rückerstattung seines Geldes. Größtes Problem dabei ist, dass die Bank telefonisch nicht erreichbar ist und kein Problemlösungsengagement zeigt.“

Die Einseitige Beschränkung der telefonischen Erreichbarkeit für einen Teil der Kundschaft ist nicht zulässig. Aktuell findet eine Ungleichbehandlung statt  zwischen Nutzern der der Service-Hotline und den Kunden, die die Barclays Privatkunden App im laufenden Vertragsverhältnis nutzen. „Das ist nicht zu akzeptieren“, so Fritsch, der allerdings darauf hinweist, dass mit der Abhandlung des Themas das eigentliche Problem der Mandantschaft nicht gelöst wird: „Will man wirklich zeitnah an sein Geld heran und handelt es sich um größere Summen, sollten keine weiteren Kommunikationsversuche mehr übernommen und sofort ins Verfügungsverfahren eingestiegen werden.“

 

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