Probleme bei der Anmeldung zur VW Musterfeststellungsklage / Sammelklage

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Aktuell: Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet. Hier mehr erfahren

Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher können sich ins Klageregister eintragen. Ganz so einfach ist das nicht. Es tun sich Probleme bei der Anmeldung zur VW Musterfeststellungslklage auf. Viele Betroffene scheitern am Versand des Dokumentes, denn es funktioniert nur mit der entsprechenden Software. Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, IG Dieselskandal: „Ohne den Acrobat Reader funkioniert der Online-Versand des Dokumentes schlichtweg nicht, egal, wie oft man auf den Absende-Button klickt“. Unser Tipp: Klären Sie VOR der Aktion, ob Sie über den Acrobat Reader verfügen. Wer Hilfe braucht kann sich per Mail an die IG Dieselskandal wenden: info@ig-dieselskandal.de – wir verschicken dann eine Anleitung.

Außerdem kann ein Eintragsservice genutzt werden, für den die IG in Zusammenarbeit mit einem Kooperationsanwalt 49,90 Euro zzgl. 19 % Mwst. berechnet.

Aber auch inhaltlich ist es nicht ganz so einfach wie vielfach gedacht. Die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen, gilt nur für Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen den Rückruf für dieses Fahrzeug angeordnet hat. Mit der Musterklage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell eingeklagt werden, d.h. es können Jahre vergehen, bis tatsächlich Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Gewerbliche Nutzung ausgeschlossen

Wer nun als gewerblicher Nutzer eines Fahrzeugs hofft, mit dem Eintrag in das Musterverfahren seine Rechte wahren zu können, der irrt gewaltig. Da die Einträge nicht geprüft werden, kann so die Verjährung eintreten und der Anspruch kann nach dem 31.12.2018 nicht mehr geltend gemacht werden. Gewerbliche Nutzer von Schummel-Dieseln müssen selbst klagen. Nur eine Klage oder ein Güteverfahren hemmt die Verjährung.

Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass sich die Verbraucher ohne Prozesskostenrisiko dem Verfahren anschließen können und die Verjährung der Schadensersatzansprüche durch VW zunächst gehemmt ist. Das klingt zwar einfach, dennoch kann es schon bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten kommen. In dem Formular muss der Verbraucher unter Ziffer IV „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ benennen. Dazu soll er nicht mehr als 2500 Zeichen verwenden. Für den Laien kann es an dieser Stelle kompliziert werden und Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung unwirksam ist und damit auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht gehemmt wird. Denn die Angaben bei der Anmeldung in das Klageregister werden inhaltlich nicht geprüft. Die Anmeldung ist aber nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht wird und alle Pflichtangaben enthält.

Die Tücke zu Absatz IV des Antrags

Bei dem Musterverfahren muss es sich außerdem um Klagen mit demselben Streitgegenstand handeln. Dies müssen Betroffene im Antrag unter „IV“ erklären. Hier stehen 2500 Zeichen zur Verfügung. Wichtig ist, den Antrag mit der Angabe der Fahrgestellnummer zu individualisieren und den Schaden aus Verbrauchersicht darzustellen. In Bezug auf die Abweichung von Einzelfällen zur Musterklage sollten hier aber auch nicht zu viele Details verarbeitet werden, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, man verfolge ein ganz anderes Ziel als die eigentliche Musterklage. Ein „Ich würde das Auto gerne behalten und möchte nur Schadensersatz!“ hat hier nichts verloren.

Die Einzelfälle weichen zwangsläufig im Detail voneinander ab. Auch das kann dazu führen, dass die Ansprüche durch das Musterverfahren nicht wirksam gehemmt werden. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

Was bedeutet Bindungswirkung?

Das Urteil im Musterverfahren entfaltet Bindungswirklung auf alle rechtsgültig Eingetragenen. Dessen muss man sich bewusst sein, bevor man sich einträgt. Geht das Verfahren verloren, dann sind keine Ansprüche mehr zu stellen. Endet das Urteil mit einem faulen Kompromiss, dann gilt der für alle.

Und nach dem Urteil?

Esperten gehen davon aus, dass das Verfahren mindestens 4 Jahre dauert und zum Glück kann man den Schaden anschließend auch noch bemessen, selbst wenn das Auto verunfallt oder verkauft wird. Aber: Nach dem Urteil müssen Teilnehmer, die davon profitieren wollen, ganz normal vor einem deutschen Landgericht mit der VW AG um die Höhe der Entschädigung streiten.

Verjährung funktioniert

Wer sich erfolgreich angemeldet hat, kann seine Ansprüche aber auch noch individuell mit einer Klage durchsetzen. Dazu muss die Anmelung vor dem eigentlichen Verfahrenmsauftakt widerrufen werden. Dann ist man zwar nicht mehr Teilnehmer der Sammelklage, profitiert aber weiterhin von der Verjährungshemmenden Wirkung dieses Werkzeugs.

Der T5 kann nicht angemeldet werden

Nicht alle PKW mit dem EA189-Motor können angemeldet werden, ausgenommen ist definitiv der T5, weil für den Bulli keine Rückrufschreiben versendet wurden. Auch Autos der VW-Familie, die zwar im betroffenen Zeitraum gebaut wurden, aber einen anderen Motor haben, dürfen nicht dabeisein. Besonders schwer ist das Eigentümern z.B. eines Golf 7 aus 2014 zu erklären. Der darf mit Schadstoffklasse 5 demnächst nicht in die Verbotszonen, kann aber auch nicht musterklagen, weil der Motor – EA288 – nicht betroffen ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Tomke Schwede

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