Wenn das Schreiben mit der Preiserhöhung vom Stromanbieter ankommt, haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten.
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Die Kosten für die Lebenshaltung erhöhen sich ständig. Das trifft natürlich auch auf die Stromkosten zu, die in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, wie die Aufzeichnung des Statistischen Bundesamts beweist. Doch was können Haushalte unternehmen, wenn der Stromanbieter wieder einmal mitteilt, dass fortan neue Preise gültig sind? Kann ein Stromtarif einfach gekündigt werden, oder müssen Kunden sich an den Vertrag halten? Dieser Artikel klärt über die Möglichkeiten in einer solchen Situation auf. Wenn das Schreiben mit der Preiserhöhung vom Stromanbieter ankommt, haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten.
Die erste Option – bisherigen Vertrag weiterführen
Nicht jeder hat Lust, sich ständig mit Kostensteigerungen auseinanderzusetzen und stets nach den günstigsten Angeboten zu schauen. Das ist verständlich, immerhin nimmt der Vergleich doch Zeit in Anspruch. Einzig auf den Strom bezogen, wäre ein Vergleich zwar noch zu stemmen, doch würden alle Kostensteigerungen in einem Haushalt berücksichtigt, wären Bürger vermutlich jeden Monat mit der Tarifsuche beschäftigt. Daher entscheiden sich viele Haushalte, bei einer nur geringen Kostensteigerung des Strompreises den Vertrag weiterzuführen und erst nach Ablauf des Vertrages zu handeln.
Grundsätzlich laufen die meisten Stromverträge nicht über einen allzu langen Zeitraum. Die längste Vertragsvariante geht über ein Kalenderjahr, sodass Kunden durchaus ohne rasches Handeln nicht über eine lange Zeit gesteigerte Strompreise zahlen müssen. Wer Glück hat, schloss direkt zu Beginn einen Tarif ab, der eine monatliche Kündbarkeit aufweist. Nun steht zwar direkt die Frage nach einem Anbieterwechsel im Raum, auf lange Kündigungsfristen brauchen Kunden dennoch keine Rücksicht nehmen.
Doch Vorsicht. Bei einem Wechsel könnten Nachteile entstehen:
- Bonus verfällt
Nicht selten sind Stromtarife heute mit einer Bonuszahlung verknüpft. Bleiben Kunden über ein Jahr dem Unternehmen treu und verlängern den Vertrag, erhalten Sie eine Bonuszahlung, die wahlweise ausgezahlt oder auf die monatlichen Abschläge angerechnet wird. Kunden sollten vor der Kündigung prüfen, ob der Bonus bereits im ersten Vertragsjahr ausgezahlt oder umgelegt wurde. In diesem Fall entstehen keine Nachteile durch eine Vertragsauflösung zum Vertragsende. Wird der Bonus jedoch erst bei einer Verlängerung zugesprochen, ist er verloren.
- Andere Anbieter erhöhen ebenfalls
Oftmals erhöht zudem nicht ein einziger Anbieter die Preise, sondern mehrere Stromkonzerne. Vor dem Wechsel des Stromvertrags nach Ablauf des Vertragsjahres sollten Kunden also prüfen, ob das neu gewählte Unternehmen schon eine Preiserhöhung durchführte oder ob diese noch ansteht.
- Anbieter verfolgt nicht die gewünschten Ziele
Der dritte Nachteil trifft insbesondere auf Ökostromtarife zu. Ökostromanbieter unterliegen zwar gesetzlichen Vorgaben, doch sind diese recht weit gefasst. Wem der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig ist, sollte den neuen Anbieter genau überprüfen und sich informieren, welche Projekte er unterstützt und inwieweit er zur Förderung des Ausbaus beiträgt.
Die zweite Option – Sonderkündigungsrecht nutzen und neuen Anbieter suchen
Erhöht ein Stromanbieter innerhalb des Vertragsjahres die Strompreise, steht jedem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses entbindet von der vertragsgemäßen Kündigungsfrist und erlaubt es, den Stromvertrag lange vor Ablauf des Vertrags zu kündigen. Allerdings unterliegt laut Verbraucherzentrale.de nicht jede Strompreiserhöhung dem Sonderkündigungsrecht:
- EEG-Zulage
- Preiserhöhung durch Versicherungen
Wer einen Stromtarif bei einem Unternehmen hat, das nicht gleichzeitig als Grundversorger für die Region auftritt, muss sich den Stromvertrag genau ansehen. Vielfach werden einzelne Gründe für Preiserhöhungen vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen. Dazu gehört mitunter die EEG-Zulage, die gerne auf Kunden umgelegt wird. Ob dies erlaubt ist oder einen Nachteil für Verbraucher darstellt, ist bislang noch nicht grundsätzlich entschieden. Zwar bestätigte das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil aus Oktober 2015 die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, das Urteil ist zurzeit jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wichtig ist, dass Stromkunden direkt im Anschluss an das Schreiben, mit dem die Preiserhöhung mitgeteilt wurde, handeln. Die Frist zur Sonderkündigung beträgt nur zwei Wochen und beginnt mit dem Tag, an dem Kunden das Schreiben erhalten. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und sollte, wenn möglich, vorab per E-Mail oder Fax zugestellt werden. Damit der rechtzeitige Eingang nachgewiesen werden kann, ist der postalische Versand per Einwurf-Einschreiben empfohlen.
Wichtig: In der Kündigung muss der Grund für die außerordentliche Kündigung benannt werden. Kunden können sich in dem Kündigungsschreiben auf den § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG berufen.
Gleichzeitig mit der Kündigung – seriösen Anbieter finden
Einzig kündigen reicht natürlich nicht aus, um den gestiegenen Stromkosten zu entkommen. Wer keinen neuen Anbieter sucht, wird zwar nicht dauerhaft Strom sparen, indem die Energie schlichtweg abgestellt wird, doch ist die automatische Versorgung durch den Grundversorger nicht anzuraten. Die Grundversorgungstarife liegen preislich oft über anderen Tarifen. Daher sollten Kunden direkt mit der Kündigung nach einem neuen Anbieter suchen, der preislich hervorsticht, aber dennoch seriös ist. Nur, wie finden Stromkunden seriöse Anbieter? Im Internet gibt es zwar unzählige Möglichkeiten, die Stromanbieter miteinander zu vergleichen, nur auf was Verbraucher achten sollten, ist unklar. Dabei ist es recht einfach:
- Preisgarantie
- Keine lange Vorauszahlung
- Kurze Laufzeiten
- Günstige Preise
Die Preisgarantie ist mit eine der wichtigsten Kriterien für den neuen Anbieter. Sie sagt aus, dass der neue Anbieter während des ersten Vertragsjahres keine Preisanpassung vornehmen darf – es sei denn, die gesetzlichen Vorgaben ändern sich. Im Zusammenspiel mit einer niedrigen Vertragslaufzeit und günstigen Abschlagspreisen sind Verbraucher bei diesen Anbietern bereits auf der sicheren Seite. Noch wichtiger ist laut Verivox.de jedoch, sicherheitshalber nicht zu einem Tarif zu greifen, der eine jährliche Vorauszahlung verlangt. Oftmals sind genau dies die günstigsten Stromanbieter, doch bergen sie ein Risiko. Da die Kunden den kompletten Jahresstrompreis für den Haushalt zu Vertragsbeginn im Voraus entrichten, erhalten sie im Insolvenzfall des Anbieters keine Rückerstattung – und zahlen doppelt, da sie sich wieder einen neuen Anbieter suchen müssen. Glücklicherweise gibt es auch ohne hohe Vorauszahlungen günstige Stromtarife, die die Haushaltskasse entlasten.
Mitunter sorgt ein Anbieterwechsel für Kosteneinsparungen – aoch auch hier gibt es Stolperfallen.
Bei der Preiserhöhung klug handeln
Vorschnelles Handeln ist auch bei einer plötzlichen Erhöhung der Strompreise nicht sinnvoll. Zwar ist die Frist zur Sonderkündigung mit zwei Wochen kurz, es bleibt aber genügend Zeit, um sich nach einem guten neuen Anbieter umzusehen. Wer ohnehin plant, bis zum Vertragsende beim alten Versorger zu bleiben, kann in aller Ruhe nach einem neuen Anbieter schauen und pünktlich zum Vertragsende kündigen.
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