Das Unternehmen Vodafone erhöht seit Mai 2023 die Preise für Internet-Anschlüsse um bis zu 5 Euro pro Vertrag. Davon sind insbesondere Bestandskunden betroffen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die Erhöhungen für unzulässig und erwägt eine Sammelklage. Dazu werden aktuell Vodafone-Kunden gesucht, die von der Erhöhung betroffen sind und diese nicht akzeptieren möchten.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Pauschale Preiserhöhungen treffen Kabel- und DSL-Kunden, die für ihre Anschlüsse jährlich bis zu 60 Euro mehr zahlen sollen. Begründet wird der Preisanstieg durch den Anstieg der Energiekosten, die für den Betrieb des Netzes aufgebracht werden müssen. Allerdings: Durch die Preiserhöhung tritt für einen gewissen Zeitraum ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung kann man aus dem Vertrag aussteigen und sich bei einem anderen Anbieter anmelden.
Der vzbv kritisiert die AGB von Vodafone, nach denen dem Unternehmen das Recht zur einseitigen Vertragsveränderung zusteht. Das hält der Verband für unzulässig, die die Interessen der Verbraucher würden durch solche Klausel komplett ausgehebelt.