Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R Container Verwaltungsgesellschaften am 24. Juli 2018 offiziell eröffnet. Für die rund 54.000 Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden können. Dafür haben sie Zeit bis zum 14. September 2018. Die ersten Gläubigerversammlungen wurden auf den 17. und 18. Oktober 2018 terminiert und finden in der Münchener Olympiahalle statt.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein erster Schritt, um zumindest einen Teil ihres investierten Vermögens zu sichern. Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote können sich die Anleger allerdings nicht machen. Denn die Insolvenzverwalter bestätigten jetzt, dass sich die P&R Containerflotte tatsächlich auf nur rund 618.000 Stück beläuft. Damit fehlen rund eine Million Container. Und es kommt noch dicker für die Anleger. Denn nach Angaben der Insolvenzverwalter hat sich der Fehlbestand bei den Containern schon seit 2007 kontinuierlich vergrößert. An die Anleger seien demnach zwar 1,6 Millionen Container verkauft worden, ein großer Teil der Stahlboxen habe aber nur auf dem Papier existiert. Die Einnahmen aus dem Containerverkauf wurden demnach dazu genutzt, die laufenden Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber den Anlegern zu begleichen.
Die Vermietung der vorhandenen Container soll derweil fortgesetzt werden, um Einnahmen für die Gläubiger zu generieren. Zudem sollen auch Haftungsansprüche gegen die verantwortlichen Personen weiter verfolgt werden. Dennoch sei nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse auch nur annähernd ausreichen wird, um den Schaden in Milliardenhöhe auch nur annähernd auszugleichen.
„Dennoch sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Anleger, die sich auf das Eigentum an den Containern berufen, müssen zudem ihre Aussonderungsrechte geltend machen.
Trotz Insolvenzverfahren und Insolvenzquote müssen die P&R-Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Um diesen Verlusten entgegenzutreten, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Die Ansprüche können sich auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken bei ihren Container-Investments umfassend aufklären müssen. Haben die Anlageberater und Vermittler diese Informationspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.
Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/pr-containerinvestments