Hätte man P&R-Anlegern vor Wochen gesagt „Das böse Ende kommt noch“ – man hätte ungläubiges Staunen hervorgerufen: Nun ist das böse Ende da: Das Finanzamt überprüft seit Wochen mehr als 50.000 Steuererklärungen und fordert teils 5-stellige Beträge nach.
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Die Prüfer berufen sich auf das Verkaufsprospekt und sehen die steuerrechtlichen Ansprüche der P&R-Kunden derart kritisch, dass diese Steuervorteile nun zurückgefordert werden. Rechtsanwalt Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Die ausgezahlten P&R-Mieten gelten nun als ‚sonstige Einkünfte‘ und sind nicht mehr steuerbegünstigt bzw. nicht mehr abschreibefähig.“
Grund dafür ist die Tatsache, dass die P&R-Kunden niemals wirklich Eigentümer der Container waren und somit nach geltendem Steuerrecht keine Abschreibungen möglich sind bzw. waren.
Betroffen sind auch P&R Kunden, deren Verträge schon vor der Insolvenz vollständig erfüllt wurden. Für die steuerliche Neubewertung ist das unerheblich. Daher wird von deutlich mehr Betroffenen ausgegangen als im Insolvenzregister eingetragen sind. Ende 2015 hatte P&R selbst von mindestens 62.000 Anlegern berichtet.
Ob Einsprüche gegen die aktuellen Bescheide Sinn machen, muss jeder P&R-Kunde mit Anwalt und Steuerberater besprechen. Hier ist größte Expertise gefragt, denn neben den Bescheiden zur Einkommensteuer könnte die P&R-Krise auch noch Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Bewertung von zigtausenden von Umsatzsteuererklärungen haben. Rechtsanwalt Buerger: „Das ist noch lange nicht zu Ende!“
Unter Umständen kommen jetzt noch die für die Jahresabschlüsse verantwortlichen Wirtschaftsprüfer in die Haftung, denn diese hätten die steuerlichen Fehlstellung und die riskanten/falschen Bewerbungen bemerken und melden müssen.
Sollten die Verkaufsprospekte, die P&R als Steuersparmodell priesen, auf Basis dieser Einschätzungen erstellt worden sein, dann gäbe es weitere Anspruchsgegner für Schadensersatz.
Rechtsanwalt Buerger arbeitet in Partnergesellschaft mit einem erfahrenen Steuerberater und vertritt P&R-Geschädigte.