P&R-Anlage – Sorgen um Container-Investment

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P&R Containerinvestments

Die P&R Gruppe gilt als Marktführer für Container-Direktinvestments. Seit März 2018 deuten sich wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der P&R-Anlage an. So wurde Anfang März 2018 bekannt, dass es zu Verzögerungen bei den Zahlungen bei auslaufenden Verträgen kommt. Dann wurde der Vertrieb für aktuelle Anlageprodukte eingestellt. P&R verkauft und untervermietet Container. Anleger werden über eine Rendite an den Gewinnen der Container-Nutzung beteiligt.

Die Zeitschrift „Stiftung Warentest“ hatte berichtet, dass die Vertriebspartner aufgefordert wurden, keine neuen Verträge mehr für die Angebote Nr. 5005 und 6005 abzuschließen. Der Vertrieb solle aus „aktuellem Anlass“ nicht fortgesetzt werden. Die Vermittler selbst können nur spekulieren und bekommen selbst keine Antworten auf die Fragen ihrer Kundschaft.

Dezember-Rückkäufe von P&R-Anlage auf den März verschoben

Schon Anfang März hatte P&R mitgeteilt, dass es bei den Auszahlungen an wenige Anleger zu Verzögerungen kommen wird. Betroffen sei die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017, wie „Fonds professionell“ online berichtet. Die Zahlungen sollten aber am 15. bzw. 20. März nachgeholt werden.

„Die Anleger sollten beobachten, ob das Geld tatsächlich auf ihrem Konto eingeht und bei weiteren Verzögerungen und Beschwichtigungen unbedingt reagieren“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München und Berlin. Denn noch weitere Zahlen passen nicht in das Bild des Branchenführers, der seit 1975 am Markt ist und knapp 60.000 Investoren betreut und allein in den letzten 10 Jahren ein Containerverkaufsvolumen von deutlich über 7 Mrd. Euro abgewickelt hat.

Zwischen 2014 und 2016 entstand eine deutliche Diskrepanz zwischen den Zahlungen an die Anleger und den tatsächlich realisierten Mieteinnahmen durch die Vermietung von Containern an die Endkunden. 2016 soll die Unterdeckung bei rund 173 Millionen Euro gelegen haben (Quelle: Handelsblatt)

Für Rechtsanwalt Braun sind das Warnzeichen: „Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Container können offenbar nicht erreicht werden. Bis jetzt haben die Anleger zwar ihr Geld bekommen, doch nun sieht es nach Schwierigkeiten aus. Anleger sollten sich klar machen, dass Direktinvestments in Container nicht mit einer Festgeldanlage bei einer Bank vergleichbar sind. Auch wenn die Anleger Eigentum an den Containern erwerben, kann unter Umständen der Verlust der investierten Beträge drohen.“

Um Verluste möglichst zu vermeiden, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer etwaigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. „In Betracht können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Braun.

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Tomke Schwede

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