Postbank-Altforderung – Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl

Und schon wieder ein Postbank-Thema mit mehr als unangenehmen Geschmäcke. Offensichtlich hat die Postbank in der Vergangenheit in insgesamt über 150.000 Fällen, vermeintlich schwer einzutreibende Außenstände an einen Rechtsanwalt abgetreten. Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth fordert nun – teils viele Jahre nach dem letzten Kontakt der Kunden mit der Postbank – mit einem rigorosen Forderungsmanagement das angeblich ausstehende Geld, Zinsen und erhebliche Verfahrensgebühren ein. Insgesamt soll Rechtsanwalt Heyls Forderungsmanagement über 800.000 Einzelposten ausmachen – auch von anderen Banken.

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Viele der derart aus heiterem Himmel von Rechtsanwalt Ralf Heyl Angeschriebenen waren und sind der Meinung, dass das Thema schon lange erledigt ist, auf Anfrage werden betreffende Konten als „gelöscht“ bezeichnet. Tatsächlich sind viele Forderungen verjährt. In der Regel handelt es sich um kleinere Summen aus Girokontoüberziehungen oder Darlehensrestschulden. Fernsehmedien haben Anfang Dezember 2023 ausführlich berichtet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt schon länger vor Rechtsanwalt Ralph Heyl aus Hürth.

Postbank hat Forderungen an RA Ralph Heyl übertragen

Sehr wohl ist aber unstrittig, dass die Postbank die Forderungen an den streitbaren Anwalt übertragen hat. Reine Abzocke ist das damit nicht und ein schlichtes Ignorieren der Forderung ist keine gute Strategie. Eine aktuelle Geschäftsbeziehung zur Kanzlei bestehe nicht mehr, wie Medienvertreter auf Anfrage bei der Postbank erfuhren. Ein klärender Kontakt zur Postbank ist daher also nicht zielführend. Die Postbank hat mit den aktuellen Forderungen nichts mehr zu tun.

Branchenkenner wie z.B. Mitarbeiter der Verbraucherzentralen sowie mit dem Thema befasste Verbraucheranwälte sind der Meinung, dass die Abtretungserklärung der Postbank an den Rechtsanwalt nicht rechtskonform sei und dieser die Forderung überhaupt nicht eintreiben könne.

Orangene Karten machen Eindruck

Trotzdem tut er das und geht dabei nicht zimperlich vor. In einem aktuellen Verfahren geht es z.B. nicht nur um die Abwehr der Forderung, sondern insbesondere auch um die Rücknahme einer Schufa-Meldung. Kreativität ist ein Markenzeichen in Heyls Forderungsmanagement. Interessant z.B. seine „orangenen Karten“, die im Briefkasten den Eindruck eines Einwurf-Einschreibens wecken sollen, aber in real nur einfache Postkarten sind.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch empfiehlt betroffenen Verbrauchern, in einem außergerichtlichen Anschreiben die Forderung erst einmal abzuwehren und sich dann auf eine mögliche Klage vorzubereiten, da Rechtsanwalt Heyl die Forderung auf gerichtlichem Wege durchsetzen wird. Eine Forderungsabwehr ist erfolgversprechend vor dem Hintergrund, dass eine Forderung von Rechtsanwalt Ralf Heyl entweder verjährt oder aus anderen juristischen Gründen nicht durchsetzbar ist.

Rechtsanwalt Fritsch ist Ihr Ansprechpartner zu Problemen mit dem Forderungseinzug durch Rechtsanwalt Ralph Heyl.

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