Postbank-Aktionäre verlieren Ansprüche – Verjährung tritt am 31.12.2017 ein

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Wichtige Info für Postbank-Aktionäre: Im Jahr 2008 hatte die Deutsche Bank AG mit der Muttergesellschaft der Deutsche Postbank AG, der Deutsche Post AG, vertraglich vereinbart, dass sie die Aktien der Deutsche Postbank AG zu einem Preis von 57,25 € pro Aktie übernimmt. Den übrigen Aktionären unterbreitete sie im Jahre 2010 jedoch ein Übernahmeangebot von lediglich 25,00 € pro Aktie. Aktionäre, die dieses Angebot angenommen haben, waren somit um 32,25 € pro Aktie benachteiligt.

Diese Aktionäre haben auch heute noch gute Chancen, gegenüber der Deutschen Bank AG den Differenzbetrag aus dem Verkauf ihres Aktienpaketes in Höhe von 32,25 € pro Aktie nachfordern zu können.

KQP Rechtsanwälte: Empfehlung an Postbank-Aktionäre

Dies folgt aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln aus Oktober 2017, mit dem die Deutsche Bank AG verurteilt worden ist, den dort klagenden vierzehn Aktionären insgesamt einen Betrag von über 47 Millionen Euro zu zahlen.

Zwar ist das Urteil des LG Köln noch nicht rechtskräftig; doch geht diese Entscheidung zurück auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014, in dem festgestellt worden ist, dass den ehemaligen Aktionären der Deutsche Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG aus dem Jahre 2010 angenommen haben, im Grundsatz ein entsprechender Anspruch zusteht.

Aus oben genannten Gründen ist den ehemaligen, zu diesem Kreis gehörenden Aktionären der Deutsche Postbank AG dringend zu raten, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2017 verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Ihr Ansprechpartner für ehemalige Postbank-Aktionäre:

KQP Rechtsanwälte, Hamm, info@kqp.de

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