Mahnung von Hörnlein & Feyler – web.de, gmx, debitel etc.

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Schon seit Jahren versucht web.de von Internetusern, die angeblich ihr Freemail-Konto in ein kostenpflichtiges Angebot gewandelt haben, die angefallenen Gebühren einzutreiben. In aller Regel ist dieser Wandel von gratis zu teuer von den Postfach-Usern gar nicht bemerkt worden. Ob das nun strittig ist oder nicht will ich hier gar nicht beurteilen. Ich möchte nur mal allen sagen, die in letzter Zeit Post von den Rechtsanwälten Hörnlein & Feyler bekommen haben, dass sie nicht in Panik geraten sollen.

Die Aussage, man werde im Falle weiterer Zahlungsverweigerung der Mandantin empfehlen, Klage zu erheben, ist eine wackelige Drohkulisse, denn im Regelfall schiebt man einer Klage einen Mahnbescheid voraus, um das Mahnverfahren so einfach wie möglich zu halten. Solche Mahnbescheide sollen von Hörnlein & Feyler bereits beantragt worden sein in Einzelfällen – es findet sich aber im gesamten Internet kein Fall, in dem ein Gemahnter nach einem Widerspruch verklagt worden wäre.

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