Es geht um die Erstattung des Kaufpreises, Zinsen und sogar Schadensersatz: Ein erstes deutsches Landgericht hat den Sportwagenhersteller Porsche verurteilt und ein absolut verbraucherfreundliches Urteil gefällt (Urteil vom 25. Oktober, 6 O 175/17). Porsche wird Rechtsmittel einlegen und die Sache vor das Oberlandesgericht Stuttgart tragen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist das erste dieser Art. Zwar klagen hunderte von Porsche-Besitzern auf Rückgabe, aber da der individuelle Porscheskandal erst seit gut einem Jahr bekannt ist, gab es bislang keine Urteile.
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Eine Porschefahrerin hatte geklagt und die Rücknahme ihres Porsche Cayenne Diesel verlangt. Das Auto gehört mit Baujahr 2014 zur Schadstoffklasse 6 und wurde von Porsche offiziell auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes zurückgerufen. Die Richter kamen überein, dass eine illegale Abschaltvorrichtung die Abgasverarbeitung des Cayenne manipuliert, was zu erhöhtem NoX-Ausstoß im Realbetrieb sorgt. Das Gericht wirft Porsche vor, sich über Regeln hinweggesetzt zu haben, um Gewinne auf Kosten der Fahrzeugkäufer zu optimieren. Legale Wege zur Schadstoffreduzierung im Rahmen der EU-Grenzwerte hätten dem Unternehmen offenbar nicht zur Verfügung gestanden.
Die juristische Quittung dafür: Das Gericht sprach der Klägerin 60.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent zu, dafür geht das Auto wieder zurück an den Hersteller. Der Schaden – so das Gericht – sei bereits mit Abschluss des Vertrages entstanden, daher der Rückabwicklungsanspruch der Klägerin.
Harter Tobak für die verantwortlichen Porsche-Vorstände: Sie hätten vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Juristisch ergibt sich daraus ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.
Die Porsche-Anwälte sahen das ganz anders: Es sei überhaupt keine Abschalteinrichtung verbaut gewesen. Den Aufforderungen des KBA sei man voll umfänglich gefolgt, daher gebe es auch keinen Mangel. Dieser Mangel existierte allerdings vom Vertragsschluss an, so das Gericht, da die zuständigen Behörden das Fahrzeug aufgrund der nicht vorhandenen Zulassungsgenigung jederzeit hätten aus dem Verzehr ziehen können. Zudem werteten die Richter ein Schreiben von Porsche an die Cayenne-, Panamera- und Macan-Besitzer als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“.
Das Urteil hat Strahlwirkung, denn der vom Gericht kritisierte Motor stammt gar nicht aus Zuffenhausen, sondern von AUDI. Der Motorenhersteller hat für die Schadstoffklassen 5 und 6 alle V6- und V8-Motoren für Porsche und VW geliefert und natürlich auch die eigenen Angebote vom A4 bis zum Q7 mit dem umstrittenen Aggregat ausgerüstet. Das Stuttgarter Urteil 6 O 175/17 dürfte nun für weitere Klagen als Referenz herangezogen werden.