Porsche Rückruf – KBA muss Update erst freigeben

Bekanntlich muss Porsche insgesamt rund 60.000 Porsche Macan 3,0 Liter V6 und knapp 6.800 Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zurückrufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist, dass die Prüfer des KBA unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt haben, die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen können.

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Seit die Anordnung des KBA am 18. Mai 2018 bekannt wurde, melden sich zahlreiche verunsicherte Porsche-Fahrer bei KQP Rechtsanwälte / Hamm. Sie sind verwundert, dass sie bislang von Porsche noch nicht aufgefordert wurden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. „Auch wenn die betroffenen Verbraucher noch keine Post von Porsche erhalten haben, bedeutet das leider nicht, dass ihr Cayenne oder Macan nicht von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Vielmehr muss Porsche dem KBA zunächst ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen und dieses von der Behörde freigeben lassen. Erst dann kann der Rückruf beginnen. Gerade beim Macan kann das voraussichtlich noch etwas dauern, da bei diesem Modell gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden worden sein sollen“, erklärt Rechtsanwalt Helmut Göbel.

Die betroffenen Käufer eines Porsche Cayenne oder Porsche Macan sind also nicht deshalb aus dem Schneider, weil der Rückruf bisher nicht erfolgt ist. „Ein Software-Update wird kommen – auch wenn es noch einige Zeit dauern kann“, ist Rechtsanwalt Göbel sicher. Zeit, die enttäuschte Porsche-Fahrer nutzen können, um ihre Rechte auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend zu machen. Denn die Uhr tickt schon jetzt und Gewährleistungsfristen bzw. Verjährungsfristen müssen im Auge behalten werden.

„Bei Neufahrzeugen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren und bei Gebrauchtfahrzeugen von einem Jahr. Wichtig ist: Diese Fristen werden taggenau ab dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer berechnet!
Zudem verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren. Daher sollten Porsche-Fahrer nicht erst den Rückruf durch die Werkstatt abwarten, bevor sie ihre Rechte wahrnehmen“, betont Rechtsanwalt Göbel.

Schon jetzt ist festzustellen, dass immer mehr Autofahrer das Verhalten der Autoindustrie nicht mehr tolerieren und ihre Ansprüche geltend machen. Diese Zahl wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Göbel noch weiter stark steigen, weil immer mehr Abgasmanipulationen ans Licht kommen und am 31.12.2018 bereits zahlreiche Ansprüche verjähren. Daher sollten betrogene Autofahrer frühzeitig ihre Rechte geltend machen, damit die Verjährungsfristen rechtzeitig gehemmt und die Mandate reibungslos bearbeitet werden können.

Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/

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