Porsche muss im Abgasskandal erneut Schadensersatz leisten. Das Landgericht Dortmund entschied mit Urteil vom 26. MÀrz 2019, dass der KÀufer eines Porsche Macan S Diesel Anspruch auf Schadensersatz hat, weil er durch die Abgasmanipulationen vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt worden sei (Az.: 12 O 182/18).
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Schon im Januar hatte das LG Dortmund einem KĂ€ufer eines Porsche Macan Diesel Schadensersatz zugesprochen, da Porsche ihn durch die Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe. âDieser Rechtsprechung bleibt das Landgericht Dortmund treuâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der KlĂ€ger im Jahr 2016 einen Porsche Macan S Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Wegen Zweifeln an der ZulĂ€ssigkeit einer Abschalteinrichtung rief Porsche das Modell 2016 freiwillig in die Werkstatt zurĂŒck, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. SpĂ€ter folgte auch noch ein verpflichtender RĂŒckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung. Der KĂ€ufer klagte daher auf Schadensersatz.
Das LG Dortmund entschied, dass Porsche sich durch das arglistige Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen, um die Abgaswerte zu beeinflussen, schadensersatzpflichtig gemacht habe. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon daraus, dass das KBA unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen festgestellt und die Beseitigung gefordert hat. Ansonsten drohe der Verlust der Zulassung, so dass die Nutzbarkeit des Fahrzeugs nicht gewĂ€hrleistet sei, so das LG Dortmund. Weiter ergebe sich die Mangelhaftigkeit auch daraus, dass die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU6 nur durch den Einsatz unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen erschlichen wurde und die Einhaltung der Grenzwerte fĂŒr den SchadstoffausstoĂ ohne diese Einrichtungen nicht erreicht worden wĂ€re.
Porsche habe den KÀufer dadurch vorsÀtzlich sittenwidrig getÀuscht und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Daran Àndere auch nichts, dass der Dieselmotor nicht von Porsche, sondern der Konzernschwester Audi gebaut wurde.
âEs ist nicht das erste Urteil gegen Porsche im Abgasskandal. Das zeigt, dass sich SchadensersatzansprĂŒche aufgrund einer vorsĂ€tzlichen sittenwidrigen SchĂ€digung durchsetzen lassen. Das fĂŒhrt in der Regel zur RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags, d.h. der KĂ€ufer gibt das Fahrzeug zurĂŒck und bekommt den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstattetâ, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.