Porsche Cayenne Euro 5 – LG Flensburg spricht im Abgasskandal Schadensersatz zu

Im Abgasskandal hat Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte bei dem Porsche Cayenne manipuliert wurden. Als Herstellerin des Motors sei die Audi AG daher verpflichtet, das Fahrzeug zurĂŒckzunehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung zu erstatten, entschied das LG Flensburg mit Urteil vom 10. Oktober 2019 (Az.: 4 O 25/19).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Erfreulich ist auch, dass das Gericht meinem Mandanten einen Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Dadurch wird die NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer zum Teil wieder ausgeglichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Sein Mandant hatte den Porsche Cayenne S Diesel im Juni 2016 bei einem HĂ€ndler als Gebrauchtwagen gekauft. In dem SUV ist ein V8-Dieselmotor 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Dieser Motor wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Im Oktober 2018 verlangte der KlĂ€ger die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags, da in dem Motor eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet werde, die erkenne, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet und dann weniger Stickoxide ausgestoßen werden als im realen Straßenverkehr. „Als Herstellerin hat Audi den Motor in den Verkehr gebracht und steht daher in der Verantwortung. Deshalb haben wir SchadensersatzansprĂŒche gegen Audi geltend gemacht“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Aus dieser Verantwortung konnte sich Audi im Laufe der Verfahrens nicht herauswinden. Das LG Flensburg entschied, dass der KlÀger durch die Abgasmanipulationen vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt wurde. Audi habe den Motor in den Verkehr gebracht und habe damit auch den Schaden verursacht.

Zudem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass es sich bei der Programmierung der Motorsteuerung um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt. Diesen Vorwurf habe Audi nicht entkrĂ€ften können, sondern ihn im Gegenteil indirekt sogar bestĂ€tigt. Denn Audi hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Aktualisierung vorgenommen werden mĂŒsse. Dem KBA sei deshalb ein Software-Update vorgelegt worden, das nach Freigabe durch die Behörde auf die betroffenen Fahrzeuge aufgespielt werden soll. Daraus lasse sich schließen, dass in dem Motor eine gesetzeswidrige Software vorliegt, erklĂ€rte das LG Flensburg.

DarĂŒber hinaus stellte das Gericht klar, dass Grenzwerte beim Abgasausstoß selbstverstĂ€ndlich nicht nur im PrĂŒfmodus, sondern auch im realen Straßenbetrieb einzuhalten seien. Der Argumentation, dass der Gesetzgeber die Emissionswerte nur fĂŒr den PrĂŒfbetrieb vorgegeben habe, erteilte das LG Flensburg eine klare Absage. Der Gesetzgeber habe als selbstverstĂ€ndlich vorausgesetzt, dass Grenzwerte auch im tatsĂ€chlichen Straßenverkehr einzuhalten seien.

Beim Porsche Cayenne des KlĂ€gers wĂŒrden die Grenzwerte aber nicht eingehalten. Das ergebe sich schon daraus, dass das KBA ein Update verlange. Außerdem hĂ€tte die Beklagte sonst kaum den zusĂ€tzlichen technischen Aufwand fĂŒr zwei Betriebsmodi betrieben. Dies deute darauf hin, dass ein spezieller PrĂŒfmodus notwendig war, damit die Abgaswerte im Test eingehalten wurden.

Die EG-Typengenehmigung und Einstufung in die Schadstoffklasse Euro 5 sei nur durch Abgasmanipulationen erreicht worden. Behörden und Kunden seien getĂ€uscht worden. Diese TĂ€uschung sei auch ursĂ€chlich fĂŒr den Abschluss des Kaufvertrags. Es liege auf der Hand, dass der KlĂ€ger das Fahrzeug nicht gekauft hĂ€tte, wenn er von den Manipulationen Kenntnis gehabt hĂ€tte. Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln, urteilte das LG Flensburg.

„Das Urteil zeigt, dass auch Porsche-KĂ€ufer gute Aussichten haben, SchadensersatzansprĂŒche wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung durchzusetzen. Selbst dann, wenn sie noch gar nicht ĂŒber einen RĂŒckruf informiert wurden“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.