Polizei kommt nicht mehr so leicht an Passwörter

Teilen Sie dies über:

Polizei und andere staatliche Behörden haben künftig nicht mehr so leicht Zugriff auf PIN-Codes, Passwörter oder andere Nutzerdaten. Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag und verwies darauf, dass die geltenden Regeln zum Teil gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstoßen. Das geht aus eiuem Bericht von spiegel.online hervor. Damit gaben die Richter einer Verfassungsbeschwerde von Datenschützern aus dem Jahr 2005 teilweise statt. Grundsätzlich sei es allerdings nicht zu beanstanden, dass Provider bestimmte Daten speichern und auch an Ermittlungsbehörden weitergeben müssen. Nur müssten die Grundlagen dafür neu geregelt werden. Dafür hat der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Zeit.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier: www.spiegel.de

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.