Polizei und andere staatliche Behörden haben künftig nicht mehr so leicht Zugriff auf PIN-Codes, Passwörter oder andere Nutzerdaten. Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag und verwies darauf, dass die geltenden Regeln zum Teil gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstoßen. Das geht aus eiuem Bericht von spiegel.online hervor. Damit gaben die Richter einer Verfassungsbeschwerde von Datenschützern aus dem Jahr 2005 teilweise statt. Grundsätzlich sei es allerdings nicht zu beanstanden, dass Provider bestimmte Daten speichern und auch an Ermittlungsbehörden weitergeben müssen. Nur müssten die Grundlagen dafür neu geregelt werden. Dafür hat der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Zeit.
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