PerformancePlus Rente: Clerical Medical Investment Group Ltd. vom Landgericht Darmstadt zu Schadensersatz verurteilt

Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 29.10.2013 – 17 O 529/11 -, das jetzt rechtskrĂ€ftig geworden ist, muss die Clerical Medical Investment Group Ltd. Schadensersatz in Höhe von 348.346,53 Euro nebst Zinsen zahlen. Der KlĂ€ger hatte im August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils eine kreditfinanzierte Rente namens „PerformancePlus Rente“ von RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen Lebensversicherung unter dem Namen „Wealthmaster Noble“ bei der Clerical Medical Investment Group Ltd. beinhaltete. Das Rentenmodell entwickelte sich als Verlustbringer, u.a. wegen der rĂŒcklĂ€ufigen Bonizuweisungen der Clerical Medical sowie aufgrund der Schweizer-Franken Finanzierung.

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„Anleger, die beispielsweise eine PerformancePlus Rente im Jahre 2004 abgeschlossen haben, sollten dringend die Zehn-Jahres-Höchstfrist beachten, die auf den Tag genau mit der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ablauf der VerjĂ€hrungsfrist SchadensersatzansprĂŒche fachanwaltlich prĂŒfen zu lassen“, rĂ€t FachanwĂ€ltin Dr. Petra Brockmann von Hahn RechtsanwĂ€lte.

Das Landgericht Darmstadt sprach dem KlĂ€ger Schadensersatz wegen vorvertraglichem AufklĂ€rungsverschulden zu. Der Anlagevermittler, dessen Verschulden sich die Clerical Medical zurechnen lassen muss, hatte pflichtwidrig nicht ĂŒber die Gefahren der Quersubventionierung und des poolĂŒbergreifenden GlĂ€ttungsverfahrens aufgeklĂ€rt, die sich auf die Rendite der Anlage nachteilig auswirken können. Diese Informationen seien auch weder den Policenbedingungen noch den Verbraucherinformationen zu entnehmen. Das Landgericht stĂŒtzt sich dabei auf das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012 – IV ZR 151/11 -, in dem bereits die Pflicht zur AufklĂ€rung ĂŒber die Quersubventionierung zwischen den einzelnen Managed Funds festgestellt worden ist. Die britische Lebensversicherung ist bei zahlreichen fremdfinanzierten Rentenmodellen eingesetzt worden.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

Autorin: Dr. Petra Brockmann, FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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