Penell GmbH offenbar insolvent – Anleger müssen handeln

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Schock für die Anleger der Anleihe der Penell GmbH: Das Unternehmen ist offenbar zahlungsunfähig. Dies gehe aus dem Sanierungsgutachten eines Wirtschaftsprüfers hervor. Demnach sei die Penell GmbH aktuell nicht nur zahlungsunfähig, sondern es gebe auch keine positive Fortführungsprognose, berichtet das Handelsblatt am 2. Februar 2015.

„So bitter es ist: Aber jetzt muss wohl mit einem Insolvenzantrag gerechnet werden. Darum sollten die Anleger jetzt auch umgehend handeln, um ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn im Fall der Insolvenz müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes rechnen.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt, umgehend die möglichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Dazu können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder Falschberatung zählen. Denn die Anleihe war nicht wie prospektiert besichert. Der Wert des Kupfers im Lagerbestand lag nicht wie angenommen bei 9 Millionen Euro, sondern deutlich darunter. Die Anleihe sollte mit dem Wert des Kupfers besichert sein. „Hier liegt ganz offensichtlich ein Prospektfehler vor, der ausreichen sollte, um das Geschäft rückabzuwickeln. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Falschberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht ausreichend über die Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt wurden“, so Cäsar-Preller.

Die Penell GmbH hatte die Unternehmensanleihe mit einem Zinssatz von 7,75 Prozent und einer fünfjährigen Laufzeit erst 2014 begeben. Doch schon kurz nach der Emission stand fest, dass der Lagerbestand weit weniger wert ist als prospektiert und die Anleihe damit nicht ausreichend gemäß den Prospektvorgaben besichert ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

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