Wieder sorgt eine Mittelstandsanleihe für Unruhe bei den Anlegern. Die Anleihe des Elektro-Großhändlers Penell GmbH ist offenbar bei weitem nicht so gut abgesichert wie prospektiert. Daher wird in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.
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Die Penell GmbH hatte vor etwa einem halben Jahr eine Anleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82) mit einen Volumen von 5 Millionen Euro begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis 2019. Besichert ist die Anleihe mit dem Warenlager. Doch das ist offenbar weitaus weniger wert als angenommen, wie verschiedene Medien berichten. Statt der prospektierten neun Millionen Euro beträgt der Wert der Waren im Lager offenbar nur rund 5,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund wird auch in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.
„Das ist ein herber Schlag für die Anleger und das Unternehmen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Die Folgen sind noch gar nicht komplett absehbar“ Daher empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. „In den vergangenen Monaten gab es bei verschiedenen Mittelstandsanleihen erhebliche Probleme, die auch oft genug mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden sind. Daher ist es nur ratsam, frühzeitig zu handeln“, so Cäsar-Preller.
In Betracht kommt zum Beispiel die Rückabwicklung des Vertrags. „Wahrscheinlich liegen hier Prospektfehler vor und dann kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geprüft werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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