Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt. Das Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urt. vom 22.7.2014, Az.: 406 HKO 66/14). Ob Parship in die Berufung geht, ist nicht bekannt (Quelle: Homepage der VZ Hamburg)
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de