E-Zigaretten sind kein Arzneimittel. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Dementsprechend darf das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen nicht mehr in der bisherigen Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen. Ein Hersteller von E-Zigaretten hatte dagegen geklagt. Der Beschluss des OVG Münster ist uanfechtbar.Die Richter begründeten ihren Entschluss damit, dass die E-Zigarette keinen therapeutischen Zweck habe. Daher könne das Land NRW auch nicht vor dem Verkauf von E-Zigaretten mit der Begründung warnen, dass der Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung illegal sei. Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten fallen laut Gerichtsbeschluss nicht unter das Arzneimittelgesetz. Vor den möglichen Gesundheitsrisiken der E-Zigarette darf allerdings weiter gewarnt werden.
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