Die Rechtsanwaltskanzlei Anwalt sofort hat beim Amtsgericht Leipzig am 18.12.2009 eine weitere einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH, welche das Internetangebot outlets.de betreibt eingereicht. Hintergrund war wieder die Ankündigung eines Schufaeintrages, wenn nicht die Zahlung erfolgt. Am 13.01.2010 wurde beim Amtsgericht Leipzig verhandelt (Az.: 118 C 10105/09).
Das Amtsgericht teilte den anwesenden Rechtsanwalt der Gegenseite mit, dass es schon keinen vertraglichen Anspruch seitens I Content GmbH sehen kann. Das Internetangebot ist so aufgebaut, so das Gericht, dass der im Fliesstext stehende Hinweis auf die Kostenpflicht leicht übersehen werden kann, da sich der Nutzer auf die Eingabe der persönlichen Daten konzentriert.
Diese allgemeine Information war aber nicht entscheidungserheblich. Wichtig war, dass das Gericht die Ankündigung des Schufaeintrages als Drohung ansah und der Klägerin einen Anspruch auf einstweilige Verfügung zusprach.
Daraufhin erklärte der Prozessvertreter der Gegenseite, dass die Gegenseite keinen Eintrag vornehmen will oder durch Dritte vornehmen lassen wird. Um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, verzichtete I Content GmbH auf die offen gemachten Forderungen gegen Knöppels Mandantin.
Daraufhin erklärten beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt und werden jetzt auf die Kostenentscheidung durch das Gericht warten. Rechtsanwalt Knöppel: „Hätte die Gegenseite nicht eingelenkt, so wäre es nach Auffassung des Gerichtes zum Erlass der einstweiligen Verfügung gekommen.“