outlets.de droht mit Inkasso

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Aktualisierung 15. Dezember 2010: Die Deutsche Zentral Inkasso hat wieder mal Mahnungen an outlets-Opfer versendet. verbraucherschutz.tv rät, der Forderung nicht zu entsprechen, sondern einen offiziellen Mahnbescheid abzuwarten und diesem dann zu widersprechen. Bitte über das „Wittener Urteil“ keine Gedanken machen – das hat absolut keinen Wert und sagt absolut gar nichts aus.

Pünktlich zum Wochenende hat outlets.de im großen Stil begonnen, mit höchst offiziellen Inkasso-Schreiben die nächste Stufe der Droh-Rakete zu zünden. Heißt: Wer bis jetzt nicht bezahlt hat, sieht sich mit Post von der „Deutschen Zentral Inkasso“ konfrontiert. Auch RAin Katja Günther meldet sich mit neuer Firma und anwaltlichen Anschreiben eindrucksvoll in der Szene zurück! Kein Grund zur Sorge, meint verbraucherschutz.tv

Weil:

Inkassoschreiben sind nichts anderes als weitere Mahnungen. Sie haben keine größere Bedeutung, außer dass zugelassene Inkassobüros ihren Aufwand für die zusätzliche Erinnerung auf die Mahngebühren aufschlagen dürfen. Allerdings: Wird die Forderung vom Opfer bestritten (durch Mail, Widerspruch auf die Ursprungsforderung etc.) , dann ist die Inkasso-Benachrichtigung nicht mehr als warme Luft. Wer früh genug erklärt hat, dass er nicht zahlen wird, kann in aller Ruhe die Klage abwarten. Mahnungs- oder Inkassokosten müssen in dem Fall nicht gezahlt werden.

Ein Inkassounternehmen ist keine staatliche Instanz, wird noch nichtmal staatlich überwacht. Inkassounternehmen sind Dienstleistungen, die Gewerbetreibenden den Forderungseinzug abnehmen. Da ist nichts Gefährliches dran. Man muss – wenn man nicht zahlen will – jetzt also nicht mehr Angst haben als vorher.

Mahnungen und Inkasso sind „Erinnerungen“, sie sollen die Entscheidung des Kunden, nicht zu zahlen, nicht beeinflussen, sondern nur an in Vergessenheit geratene Verpflichtungen erinnern.

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Tomke Schwede

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