Aktuell:
Hl. Abend 2011: Die Deutsche Zentral Inkasso überzieht dass Land wieder mit Mahnung für outlets.de
Kurz vor Ostern 2011: Wieder werden kurz vor Feiertagen Mahnungen versendet. Die Reaktion der Opfergemeinde ist aber verhalten. Die Falle scheint auszulaufen. Wäre ja auch albern noch mehr Mahnungen zu versenden.
Anfang Februar 2011: Es werden offensichtlich wieder Mahnungen verschickt.
Am 3. Advent 2010 hat die Icontent GmbH eine neue Mahnungswelle per Brief gestartet und dieser „letzten vorgerichtlichen Mahnung“ mit der Kopie des Wittener Urteils Nachdruck verliehen. Es scheint wieder zu funktionieren, denn Tausende von verzweifelten Opfern belagern die einschlägigen Verbraucherschutz-Foren mit der „Was soll ich bloß tun-Frage“.
Verbraucherschutz.tv rät:
Sie sind im Mahnprozess schon so weit vorangeschritten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH auch nicht viel teurer würde. Da nachwievor NICHT davon ausgegangen wird, dass die Icontent GmbH Opfer nach widersprochenem Mahnbescheid verklagt ist es aktuell der beste Tipp, eben diesen Mahnbescheid in aller Ruhe abzuwarten, ihm zu widersprechen und dann azu schauen, ob die Icontent GmbH sich so sicher ist mit ihrer Forderung, dass sie Klage erheben. Wichtig: Keine Brieffreundschaften – einmal der Grundforderung an die Icont GmbH widersprechen reicht völlig aus. Jeder weitere Kontakt spült denen nur zusätzliche Informationen zu. Wenn die keine ladungsfähige Adresse von euch haben, dann belasst es dabei!
An Kinder und Jugendliche: Ihr seid nicht geschäftsfähig, könnt solche Verträge gar nicht abgeschlossen haben. Aber was viel wichtiger ist: Ihr könnt auch gar nicht reagieren, denn Widersprüche und Kündigungen von unter 18-Jährigen sind ebenso rechtlich blödsinnig. Redet mit euren Eltern und entsorgt den Kram anschließend! Wenn überhaupt jemand verklagt wird, dann die, die über 18 sind, eine eindeutige Adresse abgeliefert und niemals widersprochen haben. Alle anderen können sich meiner Meinung mnach ganz beruhigt zurück lehnen. Wer unter falschem Namen registriert ist, sollte sich jede Kontaktaufnahme gut überlegen. Die richtige Adresse kann NICHT ermittelt werden über die IP. Falsche Namen sind KEIN Betrug, weil die Angabe falscher Daten bei vermeintlichen Gratisdiensten kein Betrug ist, sondern Schutz der Privatsphäre.
Wer die erste Rechnung schon bezahlt hat kann die Zahlung der zweiten unter „Anfechtung des Vertrags aufgrund von arglistiger Täuschung“ verweigern. Und Leute: Hier wurden jetzt wirklich ALLE Fragen beantwortet. Wer immer noch jammert hat diese Zeilen einfach nicht gelesen…
1. Aktualisierung:
In eigener Sache: Hört doch endlich auf zu jammern…. die können euch gar nichts und ich kann nicht jedes mal wieder von vorne anfangen. Lest die Beiträge? Postet nur, wenn ihr was beizutragen habt. Das ist hier ein Forum, kein Jammertal. Wir wollen hier konstruktiv arbeiten und nicht in Tränen und Angst ersticken…Es werden immer wieder Fragen gestellt: Was ist besser, soll ich erst das und dann das machen? Meine Antwort darauf: Es ist egal. Ob Ihr das Geld los werdet oder nicht hängt allein davon ab, ob Ihr zahlt oder nicht. Es gibt kein „Müssen“ weil es keine ordentlichen Verträge gibt zwischen denen und euch. Hier mal wieder ein interessantes Urteil
Hier der Ursprungsartikel
Aktuell mehren sich die Hinweise, dass viele Internetuser nach Besuch der Internetseite outlets.de der Meinung sind, abgezockt worden zu sein. Ich möchte an dieser Stelle hier das neue Thema „outlets.de“ eröffnen. outlets.de vermittelt Besuchern das Gefühl, von vielen großen Vorteilen beim Besuch der hier gelisteten Einkaufsmöglichkeiten profitieren zu können. Um an diese Infos zu kommen muss man sich registrieren lassen. Allerdings: Mit der Registrierung schließt man ein kostenpflichtiges Abo ab. Viele tappen unbewusst in diese Kostenfalle. Das Abo kostet 12 x 8 Euro = 96 Euro – Vertragslaufzeit zwei Jahre macht 192 Euro – eine schöne Stange Geld.
Apropos eine schöne Stange Geld: Im Juni 2008 wurde die Domain outlets.de für 152.500 Euro bei SEDO ersteigert. Da mag man ermessen, um welche Summen es in diesem Business geht.
Der Herausgeber des Portals hatte Anfang des Jahres mit www.fabriken.de mit einer ähnlichen Masche für viel Aufsehen gesorgt. Das Firmenkonto des Betreibers wurde von der Staatswaltschaft gesperret, das dort befindliche Vermögen eingefroren. Vor Gericht war Thomas F. erfolgreich. Seine Strategie, Umsonst-Services per Änderung der AGB zu kostenpflichtigen Diensten umzubauen, wurde durch ein Gerichtsurteil legalisiert. Die Kläger unterlagen – was wiederum zeigt, dass man es sich als Gegner solcher Dienste nicht zu sicher sein sollte.
Auch outlets.de schränkt übrigens den gesetzlichen Widerruf eigenständig und einseitig ein. Angeblich hat man durch die Registrierung auf das Widerrufssrecht verzichtet. In den outlets.de-AGB heißt das:
BESONDERE HINWEISE
Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der IContent GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Dies heißt nichts anderes als: In dem Moment, wo sie sich registrieren lassen erlischt das Widerrufsrecht. Allerdings: Dies kann aber nicht einseitig geschehen….Ob das Widerrufsrecht letztendlich dadurch ausgehebelt werden kann, dass müssen Gerichte entscheiden, die sich mit den ersten widersprochenen Mahnbescheiden befassen müssen.
Um hier mal ein paar Sachen von Anfang an zu klären: Eine Mahnung ist wertlos, wenn der Angemahnte vorab zum Ausdruck gebracht hat: „Ich zahle das nicht!“
In diesem Fall kann der Angemahnte auch nicht zur Zahlung von Mahngebühren verpflichtet werden – auch Inkassogebühren muss er nicht zahlen. Mahnung und Inkasso sind nur Werkzeuge, um eigentlich Zahlungswillige zur Zahlung zu animieren. Hat der „Kunde“ aber klar und deutlich gesagt: „Nein, ich zahle nicht! – dann kann der Abofallenbetreiber sich Mahnungen und Inkassogebühren sparen. Ob gezahlt werden muss, das entscheidet dann ein Gericht – mit dem finanziellen Risiko für z.B. outlets.de, dass der Prozess verloren geht. Ein verlorener Prozess ist auch das Ende der Abofalle, daher scheuen sich die Betreiber, solche Prozesse zu führen.
Dann lieber noch einmal 5000 Mahnungen verschicken in der Hoffnung, dass 1000 Leute bezahlen. Der Dienst 99downloads.de z.B. hat mittlerweile schon die dritte „letzte Mahnung“ verschickt.
Experten der Verbraucherzentralen raten: Nicht zahlen, kurz und formlos widersprechen, am besten schriftlich, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht abwarten und sich auch von Anwaltsschreiben nicht irre machen lassen. Eine von einem Anwalt unterschriebene Zahlungaufforderung ist nach erfolgtem Widerspruch das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Erst der „Mahnbescheid“, der per Einschreiben vom Gericht kommt, muss beachtet werden. Diesem kann man „in Gänze“ widersprechen – danach bleibt dem Forderungseintreiber nur noch der Gerichtsweg.
An alle Kinder und Jugendlichen: Löscht ab und zu eure Mailadressen und legt euch neue Adressen an – dann bekommt ihr auch keine bösen Mails mehr. Und lasst euch nicht irre machen: Es ist kein Betrug, wenn Minderjährige bei der Altersangabe schummeln. Redet mit euren Eltern und zeigt denen dieses Forum, die reißen euch schon nicht den Kopf ab und ihr könnt wieder ruhig schlafen. Laut AGB von outlets.de werden Verträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren ohnehin nicht eingegangen.
Apropos AGB: Wer die Vorgeschichte fabriken.de kennt wird sicher Verständnis dafür haben, dass der outlets.de-Herausgeber diesmal auf Nr. Sicher geht und schon in den AGB ankündigt, dass Preiserhöhungen möglich sind und vom Moment der Angebotserweiterung gelten. User des Dienstes werden darüber per Mail informiert.
In der Zwischenzeit hat outlets.de eine einstweilige Verfügung wegen der Drohung mit Schufa-Anträgen nur dadurch entgehen können, dass die Forderung an die Mandantin von Anwalt Knöppel ganz zurück gezogen wurde. Das hat Frau Katja Günther vom ausführenden Mahnmanagement aber nicht davon abgehalten, just dieser Mandantin eine weitere Mahnung mit Auflistung von Anwaltsgebühren zu schicken. Da scheint wohl einiges durcheinander zu laufen.