Nach Meinung von Verbraucherschutz.tv steht der Anbieter outlets.de kurz vor dem Punkt, an dem kein weiterer Druck aufgebaut werden kann. Die Opfergemeinde hat sich in Tausenden von Beträgen umfassend ausgetauscht. Allerdings muss auch davon ausgegangen werden, dass Tausende von Internetsurfern vor der Drohkulisse eingeknickt sind und die erste von zwei Raten bezahlt haben.
Hat sich dadurch eine Zahlungspflicht für die zweite Rate ergeben? Wir meinen: NEIN! Argument dafür: Wer nur aufgrund von Täuschung und Drohung einen Vertrag anerkannt hat, kann nicht gezwungen werden, diesen voll zu erüllen.
Eine weitere Frage, die aktuell in den Foren heiß diskutiert wird: Kommt es zu Mahnbescheiden? Auch dazu ein Blick zurück: Es hat bislang noch keinen Nutzlosdienst gegeben, der wirklich großflächig mit Mahnbescheiden auf Zahlungsunwilligkeit reagiert hat. Grund: Ein Mahnbescheid treibt outlets.de in eine Kostenspirale. Jeder Mahnbescheid kostet rund 30 Euro und die Chance, dass bezahlt wird ist nicht sehr hoch, da die meisten Opfer Widerspruch einlegen werden. Solch ein Widerspruch muss dann von einem Gericht entschieden werden. Diese Verhandlungen werden alles Einzelverfahren sein. Jeder widersprochene Mahnbescheid muss einzeln verhandelt werden.