Outlets.de – IContent GmbH fordert Zahlungen für das 2. Vertragsjahr

Teilen Sie dies über:

Über die Seite outlets.de wurde in den letzten Monaten in sämtlichen Medien umfassend berichtet. Wir waren eine der ersten Seiten, die sich bereits seit 2009 umfassend mit dem Thema outlets.de auseinandergesetzt hat. Bereits 2009 hatten wir Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif der Kanzlei Rechtsanwälte Schulze & Greif zur Problematik outlets.de befragt.

(Link zum Beitrag)

Nunmehr berichten uns viele Verbraucher, dass die IContent GmbH (Betreiber der Plattform outlets.de) Rechnungen bzw. Mahnungen für das angeblich zweite Vertragsjahr versendet. Hierzu haben wir uns erneut mit Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif in Verbindung gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten. Rechtsanwalt Greif hat uns Folgendes mitgeteilt:

„Wir gehen davon aus, dass es sich um einen automatisierten Vorgang handelt. Wie in der Vergangenheit, sind auch die aktuellen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht unterzeichnet. Erneut wird der Versuch unternommen, betroffene Verbraucher unter Druck zu setzen. Dies betrifft vor allem diejenigen Verbraucher, die aus Angst bereits für das erste Jahr Zahlungen geleistet haben.

Weshalb die IContent GmbH Rechnungen für ein zweites Vertragsjahr versendet, ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IContent GmbH. Darin ist der Hinweis enthalten, dass ein Vertragsabschluss für die Dauer von 24 Monaten erfolgt sei. Aus den für das erste Vertragsjahr versandten Rechnungen ergibt sich dies jedoch nicht eindeutig. In diesen Rechnungen ist lediglich aufgeführt: „12 Monatszugang für outlets.de“.

Voraussetzung für eine Vertragsdauer von 24 Monaten ist jedoch, dass es zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen ist. Dies ist jedoch sehr fraglich. So hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 17.06.2010 ausgeführt, dass die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Seite outlets.de für einen Verbraucher nicht hinreichend erkennbar ist.

Wir vertreten bereits deutschlandweit ein Vielzahl von Mandanten gegen die IContent GmbH. Bislang mussten unsere Mandanten keine Zahlungen an die IContent GmbH leisten. Wichtig ist, dass das behauptete Vertragsverhältnis höchst vorsorglich nachweisbar gekündigt wird und der Anspruch zurückgewiesen wird. Mit Hilfe eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens kann dies rechtsicher erfolgen. Die Rechtsanwaltskosten hierfür sind grundsätzlich geringer als die von der Gegenseite geforderten 96,00 €.“

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein