www.computerbetrug.de berichtet:
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Widerstand lohnt doch: Ein wehrhaftes Opfer hat den Betreibern der umstrittenen Seite Opendownload.de eine heftige Niederlage vor Gericht eingebracht. Opendownload.de sorgt seit vielen Monaten im Internet für Angst und Schrecken. Tausende Menschen landen bei der Suche nach kostenlosen Software-Programmen auf Opendownload.de – und erhalten eine Rechnung, wenn sie dort ihre Daten eintragen. Begründung der Betreiberforma Content Services Limited: Sie hätten ja einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.
Viele Opfer lassen sich von den Rechnungen und den anschließenden Inkasso- und Anwaltsbriefen derart einschüchtern, dass sie die fragwürdigen Forderungen tatsächlich bezahlen.
Nicht so ein Betroffener aus Issum. Er weigerte sich, die 96 Euro für den 12-Monats-Zugang zu bezahlen und ließ die Forderung über seine Anwaltskanzlei Richter in Berlin zurückweisen. Als die Betreiber von Opendownload.de daraufhin ihren Inkassoanwalt Olaf Tank einschalteten, ging das Opfer noch einen Schritt weiter: Sein Anwalt erhob vor Gericht negative Feststellungsklage. Heißt: Ein Gericht sollte ausdrücklich feststellen, dass den Betreibern von Opendownload.de kein Geld zusteht.
Die Opendownload-Chef schalteten nun ihren Münchner Anwalt ein. Der erklärte auf 15 Seiten, warum seiner Meinung nach Anmeldung und Vertragsschluss auf Opendownload.de korrekt abliefen und Opfer folglich bezahlen müssten.
Doch das Amtsgericht Mannheim glaubte davon kein Wort. Weil der Anwalt im ersten Prozess nicht zur Verhandlung kam, erging gleich einmal ein Versäumnisurteil. Darin stellte das Gericht fest, dass das Opendownload-Opfer die 96 Euro nicht bezahlen müsse.
Die Content Services Limited ließ das zwar nicht auf sich sitzen und legte Einspruch ein. Doch auch im zweiten Prozess blieb das Amtsgericht bei seiner Meinung: Opfer von Opendownload.de müssen die geforderten 96 Euro nicht bezahlen.
Die Betreiber von Opendownload.de gaben daraufhin auf. Sie teilten mit, dass sie auf die 96 Euro verzichten. Außerdem seien sie bereit, sämtliche Kosten des Opfers zu übernehmen, berichtet Rechtsanwalt Stefan Richter, der den Betroffenen so erfolgreich vertrat.
Der Fall zeigt einmal mehr sehr deutlich, wie das Geschäftsmodell der Abofallen im Internet funktioniert: mit leeren Drohungen. „Nichts fürchten die Abzocker so sehr, als dass ihre sorgfältig aufgebaute Drohkulisse enttarnt wird und der Kaiser plözlich nackt in der Menge steht“, kommentiert auch Anwalt Richter.
Opfer von Abo- und Kostenfallen im Internet tun also gut daran, sich niemals einschüchtern zu lassen. Wenn es wirklich ernst wird, knicken die Täter ein und geben auf.
Hallo!
Ich habe heute eine solche e-mail bekommen und werde bis zum Eintreffen einer Klage gar nichts tun.
Diese werde ich dann mit entsprechender Info (so wie oben) an meine Rechtsschutzversicherung weitergeben. Wir werden sehen, wie weit die in meinem Fall gehen. Es muß ja auch für den Anwalt frustrierend sein, der die Vertritt.
Kennt jemand einen Anwalt in Österreich, der sowas schon abgehandelt hat? Ich kenn jedenfalls einen der auch in Deutschland zugelassen ist. Dem würde ich es übergeben, wenn ich keinen finde der diese Erfahrung bereits mitbringt.
Sovile vornweg, auch ich zähle zu den Opfern. Sicherlich habe ich einiges an Software genutzt, aber das Preis/Leistungs-Verhältnis ist erschreckend und die Geschäftsgebahren sind schlicht kriminell.
Darum frage ich mich ernsthaft, warum es in Deutschland nicht möglich ist Internet-Straftaten zu unterbinden. Wenn ich mir die Prozesse von diversen Verbraucherschützern anschaue und das dort verwendete Vokabular, dann geht es nun einmal um Nötigung, unlauteren Wettbewerb, Verstöße gegen Rechte Dritte, um nur einige zu nennen.
Warum will die Deutsche Justiz dagegen nicht vorgehen?
Auch wir haben bereits vom Rechtsanwalt Olaf Tank ein Schreiben erhalten, in dem zu den € 96,00 noch Gebühren, Auslagen und Mahnkosten dazukommen und es sich mittlerweile auf € 138,00 addiert. Unsere Tochter hatte ein zweifelhaftes Formular im Internet ausgefüllt, wir bzw. sie hat den Download jedoch nicht genutzt und trotzdem kommt jetzt dieses Schreiben. Wir werden nichts bezahlen und wenn nötig auch vor Gericht ziehen. Diesen Abzockern muss man auf jeden Fall entgegentreten und nicht nachgeben – wofür überhaupt etwas zahlen????
Wir sind froh, dass es dieses Portal gibt und man sich hier Informationen besorgen kann.
Der Beitrag ging mir wie ,,Salbe“ runter.Ich selbst bin ein ebenfalls ,,gebranntes Kind“ habe aber echt Angst da ich schon im vorgerückten Alter stehe.
Es müssten viel mehr gesetzliche Grundlagen geschaffen werden und das ganz schnell ! In jeder Ecke lauert die Raffgier.
Dem Einhalt zugebieten erfordert eine Bündelung aller Kräfte.
Danke Ihnen vom Verbraucherschutz und allen Helfenden . WEiter so!!!