Zu CMS Spread Ladder Swaps: Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2011 (XI ZR 33/10) haben zahlreiche Geschädigte Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht. Einige Kunden allerdings halten sich mit Klagen zurück, da sie möglicherweise eine Verjährung ihrer vom BGH festgestellten Schadensersatzansprüche befürchten. Dies dürfte an der Sonderverjährungsvorschrift des nicht mehr gültigen § 37a WpHG liegen (seit 04.08.2009 aufgehoben). Danach verjährten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Abschluss von CMS Spread Ladder Swaps innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des Vertrags.