Opel / Segula – Druck auf Opel-Ingenieure

Im November 2018 haben Opel und Segula eine technische Partnerschaft vereinbart. Teil der Abmachung ist, dass Teile des Opel-Entwicklungszentrums in Rüsselsheim von Segula Technologies übernommen werden. Die Opel-Mitarbeiter sind von einem Wechsel zu Segula wenig begeistert. Hunderte Opel-Ingenieure haben eine Abfindung, Altersteilzeit oder den Vorruhestand einem Wechsel vorgezogen.

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Für Opel reicht das allerdings noch nicht. Rund 900 Mitarbeiter des Opel-Entwicklungszentrums ITEZ in Rüsselsheim sollen noch gehen. Letzte Fristen für einen freiwilligen Wechsel zu Segula oder einem freiwilligen Ausscheiden aus der Opel Automobile GmbH laufen am 21. Mai aus.

In einem Schreiben fordert Opel die Mitarbeiter auf, sich für eine Variante zu entscheiden. Ansonsten müssten die Mitarbeiter damit rechnen, dass sie im Rahmen der Stufe 3 der zwischen Opel und Segula im März 2019 geschlossenen strategischen Partnerschaft für einen Wechsel ausgewählt und dann vom beabsichtigten Betriebsübergang zu Segula betroffen sein können.

Das wiederum würde die rechtliche Position der Arbeitnehmer schwächen. Wer dann noch dem Betriebsübergang widerspricht, verliert nach einer betriebsbedingten Kündigung den Anspruch auf Abfindung nach Sozialplan, heißt es weiter in dem Schreiben.

„Die Mitarbeiter werden hier massiv unter Druck gesetzt, damit sie Opel auf die eine oder andere Weise verlassen. Wer nicht freiwillig geht, soll eben gezwungen werden. Wer sich dagegen wehrt, riskiert auch noch den Verlust der Abfindung. So eine Behandlung haben verdiente und qualifizierte Mitarbeiter nicht verdient“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Freiwillig haben sich bislang nur wenige Fachkräfte für einen Wechsel zu Segula entschlossen. Wohl auch, weil sie schlechtere Konditionen befürchten. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Für die Opel-Mitarbeiter steht viel auf dem Spiel. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“

Die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller ist tief in der Region verwurzelt und steht den betroffenen Arbeitnehmer als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Autor:
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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