Online-Marktplatz TEMU will auf zweifelhafte Verkaufspraktiken verzichten

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Betreiber der Online-Plattform TEMU durch Zustellung einer Abmahnung verboten, bestimmte Verkaufsförderungen einzusetzen. Zu den von vzvb kritisierten Maßnahmen gehören unbewiesene „Dark Patterns“, die zweifelnde Kunde zum Abschluss des Vorgangs motovieren sollen. Das Gericht untersagt Temu z.B. anzugeben, dass „126 Personen diesen Artikel schon im Warenkorb haben“, auch darf Temu fortan nicht durchgestrichene Preise anfügen um so zu vermitteln, dass der Artikel reduziert wurde.

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Im Nachgang zur Abmahnung hat Temu voll umfänglich eine Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich damit, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen monierten Verkaufsförderungstaktiken zu unterlassen. Das Unternehmen vermeidet damit eine gerichtliche Auseiandersetzung setzt sich aber der Gefahr aus, bei künftigen Zuwiderhandlungen hohe Strafen zahlen zu müssen.

Durch die umfangreiche Unterlassungserklärung ist das Verfahren des vzbv außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, sagt:

„Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Durch die Unterlassungserklärung kann zudem ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird im Blick behalten, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält.“

 

 

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