„Ehrlich währt am längsten” – genau so hieß der Verein, der im vergangenen Jahr durch eine Welle von Abmahnungen für einigen Wirbel sorgte. Eine rechtskräftige Verurteilung der Verantwortlichen löste für viele Abgemahnte die Problematik angeblicher falscher AGB z.b. in EBAY-Shops. Aktuell kümmert sich ein neuer Abmahnverein mit dem Namen “Online-Fair-Trade e.V.” um vermeintlich falsche Geschäftsbedingungen, bzw.Widerrufsbelehrungen.
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Nachdem zu Beginn der Vereinsaktivitäten eher die Betreiber von Amazon-Shops betroffen waren, bekommen nun auch mehr und mehr EBAYer Post des Vereins. Allen werden falsche Widerrufsbelehrungen vorgeworfen. Wer von einer solchen Abmahnung betroffen ist, dem wird dringend geraten, auf keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Und vor einer Zahlung ganz genau zu prüfen. Erster Hinweis auf eine „Abzocke“ mag sein, dass der Verein normale Briefpost verschickt statt – wie üblich – Einwurf-Einschreiben. Die Abmahngebür in Höhe von 186 Euro ist für einen Verein, der damit einen Rechtsanwalt beauftragen muss, schon recht gering. Auch das macht aufmerksame Betroffene nachdenklich.
Der Verein erschwert die Recherche über Zweck und Legitimation auch dadurch, dass es keinerlei Infos im Internet gibt, nur massenhaft Beschwerden von Betroffenen. Wer Post von diesem Verein bekommen hat, der sollte erst einmal schriftlich per Einschreiben (Einwurf reicht) vom Verein Erklärungen zur Legitimation – also zur Berechtigung zur Erhebung von Abmahngebühren – und zu den Mitgliedern verlangen und dazu Fristen setzen.