Auch Darlehensverträge aus den Jahren 2011 und 2012 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden. Das hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 21. Mai 2015 festgestellt (Az.: 17 U 334/15).
Bislang wurde davon ausgegangen, dass Banken und Sparkassen bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträgen in einer Vielzahl von Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Nun hat das OLG München fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei jüngeren Darlehensverträgen festgestellt. „Das Urteil des OLG München ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Es zeigt einerseits, dass auch nach 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden und die Darlehen dann auch heute noch widerrufen werden können. Darüber hinaus bestätigte das OLG aber auch, dass bereits vorzeitig abgelöste Darlehen noch widerrufen werden können und die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann.“ Weiterlesen bei kapitalschutz.de