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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 17. Juli 2019 zum Aktenzeichen 16 U 199/18 dem Besitzer eines VW Amarok 2,0 TDI Schadensersatz zu gesprochen. Die verurteilte Volkswagen AG muss zudem Zinsen seit Kaufdatum bezalhlen, darf aber den Nutzungsersatz einbehalten. Dies ergibt für den Amarok-Fahrer einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 13.300 Euro + 8000 Euro Zinsen. Der Kaufpreis war in Höhe von 28..100 Euro im Jahr 2012 gezahlt wurden.
Die Volkswagen AG muss das Auto definitiv zurückgeben, denn das Urteil ist rechtskräftig und die Parteien können keine weiteren Rechtsmittel einlgen. Nach dem Oberlandesgericht Koblenz ist das Oberlandesgericht Köln das zweite deutsche Obergericht vor dem ein rechtskräftiges Urteil im Abgasskandal erstritten werden könnte. Besonders interessant an diesem Urteil ist der Zinsanspruch ab Kaufdatum. Dieser gleicht den Nutzungsersatz fast aus.
Der Zinsanspruch ergibt sich aus §§ 849. Demnach hat der Kläger einen gesetzlichen Zinsanspruch, weil die Sache entzogen wird. § 246 BGB legt die Höhe des Zinssatzes auf bis zu 4 % fest.
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Wenn den Autokonzernen das Mogeln abgewöhnt werden soll, dann sind Urteile wie das obige dringend erforderlich. Nur so, oder durch Absehen von der Vorteilsausgleichung (d.h. keine Nutzungsentschädigung bei Fahrzeugrückgabe) kann Prävention gelingen.