Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal verurteilt. VW habe den KÀufer eines VW Sharan durch die Abgasmanipulationen vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt und sei ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 12. Juni 2019 (Az.: 5 U 1318/18).
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In erster Instanz hatte das Landgericht den Schadensersatzanspruch noch abgelehnt. Doch der KĂ€ufer zog seine Linie durch und ging in Berufung â mit Erfolg. âDas Urteil des OLG Koblenz zeigt, dass Verbraucher ihre Rechte im Abgasskandal konsequent verfolgen und durchsetzen sollten. Die verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Koblenz wird sicher Signalwirkung auf weitere Verfahren habenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
In dem Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz hatte der KlÀger im Januar 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der vom Abgasskandal betroffene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Der KlÀger erklÀrte, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hÀtte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hÀtte und verlangte Schadensersatz.
Das OLG Koblenz bejahte den Schadensersatzanspruch. VW habe das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen der Abgasmanipulationen in den Verkehr gebracht und dem KĂ€ufer damit vorgemacht, dass das Fahrzeug im StraĂenverkehr uneingeschrĂ€nkt genutzt werden könne. TatsĂ€chlich habe aufgrund der Manipulations-Software aber die Gefahr der Betriebsuntersagung und Stilllegung bestanden. Diese TĂ€uschung wirke auch beim Gebrauchtwagenkauf fort. Aus Profitstreben habe VW Behörden, Wettbewerber und Verbraucher durch die Abgasmanipulationen gezielt getĂ€uscht.
VW sei dem KlĂ€ger aufgrund der vorsĂ€tzlichen sittenwidrigen SchĂ€digung zum Schadensersatz verpflichtet und mĂŒsse den VW Sharan zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis erstatten. FĂŒr die gefahrenen Kilometer mĂŒsse sich der KlĂ€ger aber einen Nutzungsersatz anrechnen lassen, so das OLG Koblenz, das die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.
VW versucht im Abgasskandal verbraucherfreundliche Entscheidungen durch Obergerichte zu vermeiden und sucht hĂ€ufig vor dem Berufungsverfahren die Einigung mit dem KĂ€ufer. Inzwischen wird aber deutlich, dass sich die Oberlandesgerichte auf Seiten der Verbraucher positionieren. So halten auch das OLG Köln und das OLG Karlsruhe SchadensersatzansprĂŒche fĂŒr begrĂŒndet. âVor diesem Hintergrund lohnt es sich, SchadensersatzansprĂŒche geltend zu machen. Das gilt auch fĂŒr Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben. Sie haben noch die Möglichkeit, sich aus dem Klageregister wieder abzumelden und ihre AnsprĂŒche individuell durchzusetzen. In vielen FĂ€llen ist das der erfolgversprechendere und schnellere Wegâ, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.