OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch gegen VW – 13 U 142/18

VW gerĂ€t im Abgasskandal mehr und mehr unter Druck. Nachdem der BGH klarstellte, dass er unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen fĂŒr einen Sachmangel hĂ€lt, zog das OLG Karlsruhe nun nach.

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In einem Hinweisbeschluss vom 5. MĂ€rz 2019 zum Aktenzeichen 13 U 142/18 teilte das OLG Karlsruhe mit, dass es eine Schadensersatzklage gegen VW wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung wohl fĂŒr begrĂŒndet hĂ€lt und der Klage wahrscheinlich stattgeben wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Offenburg dem KlĂ€ger schon Schadensersatz zugesprochen. Demnach muss VW das von Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten.

VW legte Berufung gegen das Urteil ein und das OLG Karlsruhe hat das Berufungsverfahren nun fĂŒr den 12. April 2019 terminiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hĂ€lt es allerdings fĂŒr unwahrscheinlich, dass das Berufungsverfahren tatsĂ€chlich stattfindet: „Bisher hat VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal vermieden. Nach dem deutlichen Hinweis des OLG Karlsruhe kann angenommen werden, dass VW die Berufung zurĂŒckziehen wird und das erstinstanzliche Urteil akzeptiert.“

Nach dem BGH-Beschluss und dem Hinweis des OLG Karlsruhe sind die Chancen der geschĂ€digten VW-Kunden im Abgasskandal SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen weiter gestiegen. WĂ€hrend sich der BGH allerdings auf die Klage gegen einen HĂ€ndler auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs bezog, bezieht das OLG Karlsruhe zu einer Schadensersatzklage direkt gegen VW wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung Stellung. „Gemeinsam haben beide FĂ€lle, dass der BGH bzw. das OLG Karlsruhe die AnsprĂŒche der Verbraucher fĂŒr gerechtfertigt halten“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Die offensichtliche Auffassung des OLG Karlsruhe, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist, bestĂ€tigt die Rechtsprechung zahlreicher Landgerichte, die schon entsprechend geurteilt haben. Zudem hat auch schon das OLG Köln Anfang Januar SchadensersatzansprĂŒche gegen VW bejaht. „Die Chancen SchadensersatzansprĂŒche gegen VW durchzusetzen werden immer besser. Die Forderungen sind in der Regel auch noch nicht verjĂ€hrt, sondern können immer noch geltend gemacht werden“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

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