OLG Hamm 13 U 149/18 – Abgasskandal: Schadensersatz auch bei Autokauf 2016

Ein Urteil des OLG Hamm im Abgasskandal dĂŒrfte VW so gar nicht schmecken. Mit Urteil vom 10.09.2019 hat das OLG Hamm entschieden, dass VW der KĂ€uferin eines vom Abgasskandal betroffenen VW Beetle Schadensersatz wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung leisten muss (Az.: 13 U 149/18). Was das Urteil besonders macht: Die KlĂ€gerin hatte den VW Beetle erst im November 2016 als Gebrauchtwagen bei einem HĂ€ndler gekauft, also ĂŒber ein Jahr nachdem der Abgasskandal aufgeflogen war.

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„Auch wenn VW das sicher gerne anders hĂ€tte – auch bei Fahrzeugen die erst 2016 gekauft wurden, können die Kunden noch SchadensersatzansprĂŒche geltend machen. Das OLG Hamm stellte klar, dass trotz der medialen Berichterstattung nicht jeder Kunde automatisch wissen muss, welches Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. In diesem Fall hatte die KlĂ€gerin glaubhaft dargelegt, dass sie beim Abschluss des Kaufvertrags nicht wusste, dass der VW Beetle von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf.

Die KlĂ€gerin hatte den VW Beetle 1.6 TDI im November 2016 gebraucht bei einem HĂ€ndler gekauft und zum Teil ĂŒber ein Darlehen finanziert. Als sie erfuhr, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte sie SchadensersatzansprĂŒche geltend. Das Landgericht Bochum wies die Klage mit der BegrĂŒndung zurĂŒck, dass die KlĂ€gerin im November 2016 aufgrund der Berichterstattung in den Medien von den Abgasmanipulationen gewusst haben mĂŒsse.

Dieser Argumentation folgte das OLG Hamm nicht. Die KlÀgerin habe glaubhaft dargelegt, beim Abschluss des Kaufvertrags keine Kenntnis von den Abgasmanipulationen bei ihrem Fahrzeug gehabt zu haben.

VW habe das Fahrzeug mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Kundin dadurch getĂ€uscht. Die TĂ€uschung sei auch kausal fĂŒr den Abschluss des Kaufvertrags gewesen. Die KlĂ€gerin habe aufgrund einer vorsĂ€tzlichen und sittenwidrigen SchĂ€digung Anspruch auf Schadensersatz. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten, so das OLG Hamm.

„Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass ein KĂ€ufer ab 2016 Kenntnis davon hatte, welches Fahrzeug konkret von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Daher können auch in diesen FĂ€llen noch SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Langeneke.

Forderungen gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bestehen bei einer Einzelklage hohe Erfolgsaussichten. Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, können noch wechseln und ihre AnsprĂŒche in einer Einzelklage geltend machen. Bis zum 30. September 2019 können sie sich noch von der Musterklage abmelden. Danach ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Mehr Informationen: https://www.krebs-langeneke.de/abgasskandal-anwalt-soest-lippstadt-werl-warstein/

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