OLG Brandenburg: Widerruf eines Autokredits mit Mercedes Bank erfolgreich

Banken mögen gehofft haben, dass der Widerrufsjoker bei Autokrediten ausgedient hat, nachdem der BGH Anfang November 2019 entschieden hatte, dass bestimmte Klauseln in den DarlehensvertrĂ€gen zulĂ€ssig und die erfolgten  Widerrufe daher unwirksam sind. „Da haben sich die Banken jedoch zu frĂŒh gefreut. Der Widerruf von Autofinanzierungen ist nach wie vor möglich. Durch die Urteile des OLG Brandenburg wurden die Rechte der Verbraucher wieder gestĂ€rkt“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

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Etwa eine Woche nachdem der BGH seine Entscheidung bekannt gegeben hatte, urteilte das OLG Brandenburg zum Widerruf von Autokrediten (Az. 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Demnach können KreditvertrÀge mit der Mercedes-Bank auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Die Angaben der Mercedes-Bank zur Berechnungsmethode der VorfÀlligkeitsentschÀdigung seien unzureichend, so das OLG Brandenburg. Folge ist, dass die 14-tÀgige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde, und der Widerruf auch noch lange nach Vertragsschluss wirksam erfolgen kann.

Die Mercedes-Bank hatte in den DarlehensvertrĂ€gen folgende Formulierung zur Berechnung der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung verwendet: : „Die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung betrĂ€gt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten RĂŒckzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurĂŒckgezahlten Betrags. Ist die so ermittelte VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung berechnet.“

Diese Klausel entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie gebe weder die Berechnungsmethode einer vertraglich so vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der VorfÀlligkeitsentschÀdigung wieder. Der Verbraucher werde daher nicht klar und verstÀndlich informiert und der Widerruf sei daher wirksam erfolgt, so das OLG Brandenburg.

WĂ€hrend es sich in den o.g. FĂ€llen vor dem BGH um KreditvertrĂ€ge der Ford-Bank bzw. BMW-Bank handelte, entschied das OLG Brandenburg nun zu VertrĂ€gen der Mercedes-Bank. „In den VertrĂ€gen anderer Autobanken, hier der Mercedes-Bank, finden sich andere Fehler bei den Pflichtinformationen oder Widerrufsbelehrungen, so dass hier der Widerruf weiterhin möglich ist. Der BGH hat ohnehin nicht grundsĂ€tzlich entschieden, dass der Widerruf von Autokrediten nicht mehr möglich ist, sondern nur bestimmte Darlehensvertragsklauseln fĂŒr zulĂ€ssig befunden“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Staudenmayer.

In Zeiten von Dieselskandal, Fahrverboten und hohen Wertverlusten bei den betroffenen Fahrzeugen kann der Widerruf der Autofinanzierung einen eleganten Weg bieten, das Fahrzeug loszuwerden. Dies ist auch deshalb erfreulich, da bei den betroffenen Mercedes-Diesel-Fahrzeugen weiterhin unklar ist, wie sich Mercedes konkret an einer Hardware-NachrĂŒstung beteiligt. Die Erweiterung der EURO 5 – Fahrverbote droht aber z.B. in Stuttgart schon zum 01.07.2020. SpĂ€testens dann sehen sich alle, die beim Kauf ihres Diesels „das Beste“ erwartet haben, von der Marke mit dem Stern enttĂ€uscht. Wer die Service-Nummer dazu anruft wird „von Pontius zu Pilatus“ vermittelt, ohne dass konkrete Angaben gemacht werden.

Bei den Autofinanzierungen der Herstellerbanken liegt meist ein sog. verbundenes GeschĂ€ft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vor. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf beide VertrĂ€ge rĂŒckabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug dann an die Bank und erhĂ€lt im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurĂŒck. Was er sich anrechnen lassen muss, ist höchstrichterlich nicht entschieden.

Voraussetzung fĂŒr den Widerruf ist dabei nicht, dass das Auto von Abgasmanipulationen betroffen ist. Voraussetzung ist nur eine fehlerhafte Information durch die Bank im Darlehensvertrag – egal ob mit dem Darlehen ein Diesel oder Benziner, ein Neu- oder Gebrauchtwagen finanziert wurde.

Da die Autobanken WiderrufserklĂ€rungen in den allermeisten FĂ€llen zurĂŒckweisen, wird die frĂŒhzeitige Hinzuziehung eines Fachanwalts empfohlen.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-autofinanzierung

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