Rechtsanwalt Olaf Tank soll Forderungen gerichtlich einfordern
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Olaf Tank hat sich in Osnabrück als Anwalt verschiedenster Abofallen der Gebrüder Schmidtlein ein Denkmal gesetzt und den Begriff „Inkasso-Anwalt“ nicht gerade zur Ehre der Zunft geprägt. In München wagte der umstrittene Rechtsanwalt einen Neustart mit schmucker Kanzlei für Medien- und Urheberrecht – nun lesen wir eine Pressemitteilung der B2B Technologies Chemnitz GmbH, die den populären Forderungseinzugs-Experten nun beauftragt hat. Es scheint klar: Olaf Tank macht halt das, was er am besten kann: Forderungen eintreiben. Nach Stellungnahme des Herrn Tank haben wir diesen Artikel dahingehend geändert, dass klar sein sollte, dass Olaf Tank nur mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt ist und ansonsten nichts mit dem sonstigen Forderungseinzug zu tun hat.
Wir zitieren die Pressemitteilung:
„Seit heute wurde die inzwischen in München ansässige Anwaltskanzlei Tank mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt. Die Kanzlei ist seit vielen Jahren auf den aussergerichtlichen & gerichtlichen Forderungseinzug spezialisiert.
Die Fa. B2B Technologies Chemnitz GmbH sieht daher keinen Grund, nach dem sie Ihren Schuldnern mehrfach Gelegenheit (durch Mahnungen) zur Zahlung gegeben hat, nun auch gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen in Anspruch zu nehmen.“
Die B2B Technologies Chemnitz GmbH agierte in der Vergangenheit als JW Handelssysteme; früher: Melango.de.
Laut PM soll es bald losgehen: „Die ersten Klagen werden in den nächsten Tagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht!“
Hallo Herr Tank nochmal,
danke dass Sie auf meine Fragen geantwortet haben, beantwortet haben Sie sie nicht!
Na, da wollen wir doch mal mit Spannung Ihren (ersten) Auftritten in der Öffentlichkeit in Zusammenhang mit Klageverfahren auftrags B2B Abzocke Chemnitz GmbH entgegensehen und ob Sie sich in realiter ebenso gelassen geben, wie Sie ihrem Verfahren in Darmstadt entgegensehen.
Andreas Sterntal
@USch: auch ein Ralf Ostermann hat noch einen Prozesstag vor Urteilsverkündung einen „erstklassigen Freispruch“ für Burat prognostiziert…
Sehr geehrter Herr Sterntal,
ja, Ihre Beiträge (Kommentare) wurden von mir auf meiner Seite gelöscht, da sie zum einen unsachlich, zum anderen nichts mit den Blogbeiträgen zu tun hatten.
In gebotener Kürze ein paar Anmerkungen zu Ihrem Beitrag:
Ich habe bereits in einem längeren persönlichen Gespräch mit Herrn Fuchs (www.abzocknews.de), als auch hier die Mandatserteilung bestätigt und erklärt. Weiteren Erklärungsbedarf darüber hinaus sehe ich derzeit nicht.
Auch wenn es nicht in Ihr Bild passt: ja – meine Tätigkeit für die B2B Technologies GmbH beschränkt sich auf die Durchführung von Klageverfahren – jedes Mandat wird vom Umfang der Mandatserteilung bestimmt – nicht davon, was der Anwalt gerne möchte!
Bzgl. der von Ihnen angesprochenen Öffentlichkeitsarbeit bzw. des Medieninteresses an den von mir geführten Prozessen sehe ich diesen mit größter Gelassenheit entgegen und freue mich darauf auch vor seriösen Medienberichterstattern dazu Frage und Antwort stehen zu dürfen, dies ausdrücklich mit Zustimmung meines derzeitigen Mandanten.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Tank
Rechtsanwalt
Admin: Etwas – verehrter Herr Tank – irritiert mich: Was machen Sie da gerade? ich mein‘: Mir ist es SCHNURZ ob Sie sich hier um Kopf und Kragen reden. Aber: Warum??
Herr Sterntal hat doch nicht unrecht: Wie kann Ihre Mandantschaft Sie als Experten für gerichtlichen Forderungseinzug anheuern, wo genau diesen zu vermeiden immer Ihre Kernkompetenz war? Also im Ernst: Was machen Sie da gerade und sind Sie gut beraten? Sie stellen Sich auf – ‚türlich, das macht man so als Anwalt, der seine tagtäglichen Kosten zu tragen hat, aber warum setzt man sich mit dem scheint’s völlig schmerzunempfindlichen Hintern erneut und mit Schmackes wieder auf die heiße Herdplatte? Schauen Sie mich: Ich lebe seit 20 Jahren mit der Geldnot – das geht!!
auch von mir ein „Hallo Herr Tank“,
nachdem Sie auf Ihrer Webseite bzw. Ihren Blogs auf meine Beiträge mit Löschungen reagiert haben, will ich meine Fragen hier stellen, da Sie ja offensichtlich doch die Berichterstattung über Ihre Person bzw. die von Ihren Mandanten betriebenen „Geschäfstmodelle“ verfolgen.
Sehen Sie, ich habe da ein klitzekleines Problem mit dem Verständnis der oben zitierten Mitteilung (Pressemitteilung kann man den einzigen Posaunenstoß auf einer von David Jähn betriebenen Webseite nun nicht nennen), das Sie vielleicht auflösen wollen?
Zunächst habe ich lange darüber nachdenken müssen, ob das nicht unautorisierter Siegesschrei gewesen war, um kurzfristig die Zahlungsquote ein wenig zu erhöhen. Eigentlich haben Sie diese Frage schon durch die Löschung meines Beitrags beantwortet, denn andernfalls hätten Sie doch sicherlich durch eine öffentliche Stellungnahme einschließlich der Einleitung entsprechender Maßnahmen gegen Melango oder B2B Technologies Chemnitz GmbH, wie diese Firma aktuell heißt, auf diese Mitteilung reagiert.
Damit hatte ich aber das weitere Problem, dass ich mir offen gestanden, nicht vorstellen konnte, dass Sie angesichts des noch ausstehenden Prozesses in Darmstadt, bei gleichzeitiger Beobachtung des in Frankfurt (ein wenig überraschend) ergangenen Urteils gegen Ihren (wohl nicht mehr-) Freund Michael Burat, dort weitermachen, wo Sie von sich aus vor ca. 3 Jahren aufgehört hatten, nämlich dem laufenden Mahninkasso für eine Abofalle.
Irgendwie passt das nicht zusammen, meinen Sie nicht?
Nun höre ich (aus Ihrem Munde), dass Sie „lediglich“ die gerichtliche Forderungsbeitreibung für den besagten Abofallensteller begleiten möchten.
Puh, was soll ich sagen, da habe ich auf einmal das noch größere Verständnisproblem, dass ein Anwalt, der zwar als solcher vor Jahren einmal tätig gewesen war, bevor er sich mit dem Mahninkasso für Abofallen (eine goldenen Nase verdient) verdingt hat, es einerseits fertig gebracht hat, nicht einen Prozess für den Abofallensteller geführt zu haben (selbst in anderen Verfahren gegen besagten Anwalt, hat er sich weiterer Anwälte bedient und sich nicht etwa selbst vertreten) und nun andererseits einen Abofallensteller bzw. dessen Forderungseinzug gerichtlich begleiten möchte.
Ganz schön widersprüchlich und irgendwie ergibt das doch keinen Sinn, finden Sie nicht auch, oder wollen Sie wirklich die Rampensau für einen Abofallensteller spielen?
Denn da müssten Sie doch selbst an die Öffentlichkeit treten und sich möglicherweise vor laufenden Kamerars ziemlich blöde Fragen anhören, denn angesichts Ihres Namens würden es sich bestimmte Presseleute ganz sicher nicht nehmen lassen, Ihnen Fragen stellen zu wollen, die gelinde gesagt peinlich bis schmerzvoll sein können, wie zum Beispiel so was hier: „Herr Tank, was hat Ihnen die Gesellschaft eigentlich getan, dass Sie Ihre dank Steuergeldern erworbenen juristischen Kenntnisse dafür einsetzen, diese Gesellschaft wieder zur Kasse zu bitten?“
Ehrlich gesagt, Herr Tank, ich würde so eine Frage nicht gerne beantworten müssen, Sie nicht auch?
Irgendwann nach all diesen Überlegungen kam mir dann der einzig sinnvolle Hintergrund für Ihre offensichtliche Kooperation mit dem letzten (noch lebenden) Abofallensteller. Der hat doch im Laufe der Zeit ganz sicher eine Menge offener „Forderungen“ gesammelt – ich bin nicht gut in Mathematik, aber bei ca. 10.000 Anmeldungen pro Monat und einer lausigen Realisierungsquote komme ich da bei 2 Jahren „Vertragslaufzeit“ auf ca. 200.000 Stück – und wenn ich das mit 240 Euro „Forderung“ pro Stück und einer mit Ihrer „Hilfe“ zu erwartenden Realisierungsquote von > 25 % multipliziere, dann ergibt das ein Plus von 12 Mio. Euro auf Abzockers Konto + ein paar Kröten für Ihr Inkasso = ca. 3 Mio. Euro und das quasi über Nacht. Macht doch Sinn, oder etwa nicht, Herr Tank?
Auf Ihre Antwort warte ich mit Spannung und verbleibe bis dahin
Andreas Sterntal
Sehr geehrter Herr Schmallenberg!
Zunächst möchte ich erneut auf den Unterschied zwischen „Abmahnung“ und „Mahnung“ hinweisen: http://www.kanzlei-tank.de/blog/2012/11/19/mahnung-abmahnung
Dies vorausgeschickt, darf ich nochmals auf den Umfang der in diesem Eintrag angesprochenen Mandatserteilung hinweisen: es geht nicht um den „aussergerichtlichen Forderungseinzug“, sondern um die „gerichtliche Durchsetzung“ der Forderungen, also gerichtliche Klageverfahren.
Im günstigsten Fall handelt es sich bei Ihrer Mitteilung nur um eine „unsaubere“ Formulierung.
Hallo Herr Tank,
Danke für den Hinweis, was Sie letzten Endes alles tun, das weiß ich doch gar nicht. Sie verdanken laut PM Ihr Mandat Ihrer unbestrittenen Expertenschaft für gerichtlichen und auergerichtlichen Forderungseinzug. Da wäre es doch unklug, dieses Potential nicht auszunutzen, oder? Wie auch immer: Die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen wird ja das eigentlich Anspruchsvolle des Forderungseinzuges sein. Dass Sie keine Mahnungen schicken ist mir schon klar.