ODR-Verordnung in Kraft – Abmahngefahr für Online-Händler

Seit dem 9. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung, die sog. ODR-Verordnung für Online-Händler. Zu diesem Stichtag müssen sie auf ihren Webseiten einen Link zu der OS-Plattform der EU setzen. Die Verordnung ist schon in Kraft getreten, obwohl die Plattform noch nicht freigeschaltet ist. Das wird voraussichtlich erst Mitte Februar der Fall sein.

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ODR bedeutet Online Dispute Resolution. Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern sollen auf diese Weise online beigelegt werden können. Kunden aus der EU können ihre Beschwerde über einen Online-Händler aus der EU über die OS-Plattform einreichen. Die Beschwerde wird dann an eine zuständige „Alternative Streitbeilegungs-Stelle“, kurz AS-Stelle, weitergeleitet. Die Kommunikation zwischen Kunden und Händler soll dadurch erleichtert und Streitigkeiten nach Möglichkeit außergerichtlich beigelegt werden.

Sowohl Betreiber von Online-Shops als auch die Betreiber von Online-Marktplätzen innerhalb der EU müssen den Link zu der OS-Plattform für den Verbraucher gut ersichtlich auf ihren Webseiten platzieren und auf die neue Plattform textlich hinweisen. Außerdem müssen die Händler auch eine E-Mail-Adresse ihres Unternehmens angeben.

„Die ODR-Richtlinie dürfte bei Verbrauchern und bei Händlern noch wenig bekannt sein. Obwohl die OS-Plattform noch nicht betriebsfähig ist, müssen Online-Händler den entsprechenden Link schon jetzt auf ihren Webseiten eingefügt haben. Wer dies übersieht, könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Mit Abmahnungen muss spätestens mit der Aktivierung der OS-Plattform gerechnet werden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, können sich Händler und Verbraucher an BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden.

Mehr Informationen: http://www.bruellmann.de/kompetenzen/internetrecht-und-it-recht.html

 

 

 

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