abmahnhilfe24.de berichte von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts. Diesmal handelt es sich um die DJ- Software “Alcatech BPM Studio Pro 4.91“ an welcher die Lernhaus GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Nümann + Lang ausgesprochen.
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Rechtsanwalt Lüdecke informiert Betroffene: Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht. In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.
Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Unter anderem soll er sich dadurch zu einer Vertragsstrafe verpflichten.
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