Kommentare wie dieser verdeutlichen, dass im Falle eines widersprochenen Mahnbescheides nicht nur das Abofallenopfer, sondern vor allem der Abofallenbetreiber den Nachweis der Forderungsberechtigung antreten muss. Immer öfter tauchen in Foren Abofallenopfer auf, die vor der 2. Mahnung noch nie etwas von outlets.de gehört haben. Das kann mehrere Gründe haben: Eventuell ist die Ursprungsrechnung im Spamordner gelandet, eventuell kommt die Zieladresse aber aus einem ganz anderen Sammeltopf und wurde im outlets.de-Mahnwesen einem andern Vorgang zugeordnet. Wie auch immer: Problem ist, dass hier eine bis dahin unwidersprochene Forderung von outlets.de im Raum steht und Opfer nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.
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Hallo,
ich habe heute, 04.05.2011 von dieser dubiosen Firma eine letzte Mahnung bekommen. Sie fordern 101.- Euro mit anhängendem Überweisungs-Zahlschein. Angeblich hätte ich auf die Zahlungserinnerung vom 23. 03. 2011 nicht reagiert. Ich kann mich an keine Zahlungsaufforderung erinnern. Auch kann ich mich an keinen Vertragsabschluss mit dieser Firma entsinnen. Ich wüsste auch nicht, warum ich mich für outlets-center interessieren sollte??!! Ich habe in meinem Leben gezwungenermaßen einmal so ein Center besucht, weil mich meine Familie unbedingt mitnehmen wollte. Also: Schwachsinn, wenn ich mich vertraglich zu so etwas festlegen sollte!!! Das ganze ist eine üble Abzocke, auf die nun schon eine ganze Menge Menschen reingefallen sind.
Soweit der Kommentar eines betroffenen Abofallenopfers. Und jetzt: Ein Teil der Vertragspartner geht davon aus, es gebe einen Vertrag, der andere ist aber anderer Meinung ist, es gäbe keinen.
Dieser angeblich bestehende Vertrag sollte opferseits mit so wenig wie möglich Aufwand angefochten werden. idealerweise per Mail an die im Impressum der Abofalle angegebene e-Mail-Adresse.
„Ich widerspreche Ihrer Forderung, wir haben keinen Vertrag, bitte unterlassen Sie jede weitere Kontaktaufnahme. Eine Zahlung an Sie werde ich in keinem Fall vornehmen.“ Bitte an dieser Stelle keine Adressdaten kommunizieren, nur die Vorgangsnummern.
Das war’s – aber diese Zeit sollte man sich nehmen…
Mal ehrlich, Du widersprichst Dich auch. Jetzt soll man wieder auf deren Rechnungen und Mahnungen reagieren.
Wer keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat braucht auch nichts zu widerrufen. Und es ist allgemein bekannt wie sich die Abzocker für Brieffreundschaftsanfragen interessieren.
Udo Vetter hat es schon vor über einem Jahr treffend formuliert:
„Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).“
Und dies gilt heute immer noch.
Admin: Das kann der Herr Vetter ruhig sagen und denken, wir sind ein freies Land. Meine Meinung ist folgende: Wenigstens ein Mal beim ersten Bekanntwerden per Mail und ohne weitere Erklärungen widersprechen, danach keine Brieffreundschaften mehr.