Viele Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns sind nach wie vor mit einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung unterwegs. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht (Az.: 3 A 332/20). Das Gericht stellte fest, dass die Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulÀssige Abschalteinrichtungen darstellen.
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Betroffen sind Àltere Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Bei diesen Modellen musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch freigegeben wurde.
Gegen diese Freigabe hat die Deutsche Umwelthilfe bei insgesamt 62 unterschiedlichen Fahrzeugtypen geklagt und hat vom Verwaltungsgericht Schleswig recht bekommen. Das Gericht entschied, dass die Freigaben der Software-Updates rechtswidrig waren. Denn mit dem Update wurde auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt. Dabei handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung. Das gelte auch fĂŒr die sog. âTaxi-Schaltungâ, die nach 900 Sekunden im Stand die AbgasfĂŒhrung reduziert sowie fĂŒr die Reduzierung der AbgasrĂŒckfĂŒhrung ab einer Höhe von 1.000 Metern, stellte das Gericht klar.
Das VG Schleswig verwies in seiner BegrĂŒndung auch auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 (Az.: C-873/19). Demnach können Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster nur dann ausnahmsweise zulĂ€ssig sein, wenn sie den Motor vor einer unmittelbaren Gefahr bewahren oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind. Das sei hier nicht der Fall, so das Verwaltungsgericht, das bereits im Februar 2023 entschieden hatte, dass das Software-Update bei einem VW Golf mit dem Motor EA 189 rechtswidrig war, weil es eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthĂ€lt. An dieser Rechtsprechung hielt das VG fest und entschied, dass das KBA auch bei 62 weiteren Modellvarianten das Software-Update nicht hĂ€tte freigeben dĂŒrfen.
âDas Urteil bedeutet, dass nach wie vor zahlreiche Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi und Seat mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung unterwegs sindâ, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte. Das Gericht verpflichtete das KBA gegen VW tĂ€tig zu werden, damit die unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung entfernt werden.
Wie die DUH mitteilte, fordert sie nun eine Hardware-NachrĂŒstung oder die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge mit EntschĂ€digung fĂŒr die FahrzeugkĂ€ufer auf Kosten des Autobauers. Allerdings ist das Urteil des VG Schleswig noch nicht rechtskrĂ€ftig. Das Gericht hat die Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum BGH zugelassen.
Die DUH kĂŒndigte bereits weitere Klagen an. Dabei geht es auch um Fahrzeuge von Mercedes, Porsche, BMW, Fiat und 15 weiteren Herstellern.
âDer Abgasskandal zieht weiter seine Kreise. FĂŒr die betroffenen AutokĂ€ufer hat sich die Rechtsprechung glĂŒcklicherweise verbraucherfreundlich entwickelt. So hat der BGH im Sommer 2023 entschieden, dass SchadenersatzansprĂŒche schon bei FahrlĂ€ssigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsĂ€tzliche sittenwidrige SchĂ€digung muss nicht mehr nachgewiesen werden. Das hat die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhtâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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