Sehr geehrte Damen und Herren
Sie hatten sich an verbraucherschutz.tv gewendet oder Kontakt zu einer Kooperations-Kanzlei aufgenommen. Vielen Dank dafür.
Wir wollen an dieser Stelle die Inhalte der Newsletter zusammenfassen, damit alle Beteiligten sich jederzeit ein Bild machen können.
Wir wollen hier die Gelegenheit nutzen, um Sie - unverbindlich & kostenlos - über den Verlauf des T6-Dieselskandals zu informieren und Ihnen sukzessive unter Umständen wichtige Informationen zukommen zu lassen. Sie können sich durch Rückantwort an [email protected] sofort aus der Empfängerliste austragen.
Topthema 1: Erfahren Sie hier mehr zum Thema Widerruf von Darlehen Topthema 2: Erfahren Sie mehr zum Rücktritt vom Vertrag Topthema 3: Sachmängelhaftung Topthema 4: Was passiert beim Rücktritt mit der Abwrack-Prämie? Topthema 5: Garantieverlängerung hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungspflicht Topthema 6: Tausch gegen ein Automatikgetriebe Topthema 7: Schadensersatz Abgasskandal Topthema 8: Ärger nach Updates Topthema 9: Umbestellung auf 7-Gang-Getriebe Topthema 10: Stornieren und MobilitätsgarantieHier mehr über Schadensersatz, Ansprüche und allgemeine Hintergründe erfahren. Topthema 11: Ihre Erfahrungen Topthema 12: Händlerinfo vom 16. Februar 2018 Topthema 13: Musterbrief "Vorbehalt" Topthema 14: Die bevorstehende Sammelklage Topthema 15: KBA prüft CO2-Ausstoß von 192. T6 (News vom 8. Juni 2018)
Hier wird eine Bibliothek von Themen entstehen, auf die Sie immer wieder zurückgreifen können.
Das gesamte Verfahren haben Sie weiterhin hier im Blick. Bitte nutzen Sie auch die Diskussionsmöglichkeiten unten auf der Seite. Fragen bitte hier als Kommentar stellen, wir werden uns zeitnah um Antworten bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg verbraucherschutz.tv
Hier Erstberatung zum Thema Rücktritt anfodern
Erste Hilfe
Mitglieder der IG T6 können eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt erfahren, soweit es um die aktuell juristisch relevanten Themen geht. Da es für die Rückgabe von bereits ausgelieferten T6 noch keine juristische Basis für ein Erfolg versprechendes Verfahren gibt, beschränkt sich die Beratung auf dieThematik Rückgabe und Widerruf von Darlehen der Autobank Bitte geben Sie zur Identifizierung nur Ihre email-Adresse an, wir können dann auf die bereits zu Ihrem T6 gespeicherten Daten zurückgreifen.
Unsere Newsletter Newsletter 23.12.2017 Newsletter 02.01.2018 Newsletter 5. 1.2018 Newsletter 13. 1.2018 Newsletter 29. 1.2018 Newsletter vom 15. 2. 2018 Newsletter vom 3. März 2018 Newsletter vom 9. März 2018 Newsletter vom 18. März 2018 Newsletter vom 31. März 2018 Newsletter vom 10. April 2018
In unserem Newsletter-Archiv finden Sie alle bisland versendeten Informationen. Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Texte immer nur dem Status des Zeitpunktes der Veröffentlichung entsprechen.
Weihnachts-Newsletter
Liebe Mitglieder der IG T6!
Unsere Kanzlei hat sich seit September 2014 auf die Durchsetzung kaufrechtlicher Ansprüche von VW-Eigentümern spezialisiert. Allerdings liegt der Fall bei einem durchschnittlichen Passat, oder einem AUDI-getriebenen Touareg oder Porsche Cayenne etwas anders als bei einem T6-PKW.
Beim Passat gibt es mit dem EA 189 einen Motor, der offiziell als manipuliert gilt und für den VW auch die Verantwortung zu übernehmen hat. Heißt: Jedes Fahrzeug mit dieser Motorisierung kann aufgrund dieses Mangels zurückgegeben werden und es gibt nur sehr wenige gerichtliche Entscheidungen, die nicht grundsätzlich verbraucherfreundlich entschieden wurden.
Volkswagen akzeptiert den Rückgabewunsch nicht und verliert überwiegend in der 1. Instanz beim jeweiligen Landgericht. Es wird Berufung eingelegt und erst im Verfahren der 2. Instanz wird ein Vergleich angeboten, der in der Vielzahl aller Fälle den Forderungen der Kunden aus dem erstinstanzlichen Verfahren entspricht. In Anwaltskreisen ist das bekannt und vielfach bestätigt. So will VW-Kostenrisiko beim Kunden aufbauen.
Uns sind nur wenige Fälle bekannt, in dem VW das Fahrzeug NICHT zurücknehmen musste oder ein lukratives Alternativ-Angebot gemacht hat.
Auch ist es bei EA189 -Fällen recht einfach, die Rechtsschutzversicherungen an Bord zu holen.
Beim T6 ist es bislang nur ein Verdacht – allerdings ein Verdacht, der sich aus einer freiwilligen Selbstanzeige des Konzerns nährt. VW hat offiziell zugegeben, mit dem T6 Abgasprobleme zu haben und dies auch nicht kurzfristig lösen zu können.
Aus unserer Sicht ergibt sich daraus eine Rückgabeoption für alle T6-PKW der Schadstoffklasse 6, die man mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken durchaus mal einklagen könnte.
Wir – und damit beziehe ich Herrn Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von verbraucherschutz.tv mit ein, wären gerne die ersten, die eine solche Rückgabe mal konkret angehen würden. Von einem gewonnenen Verfahren würde die ganze Gruppe profitieren. Denn es ergäben sich Wege, dies als eine Art Musterverfahren zu führen. Sowas gibt es zwar offiziell nicht, aber ein Referenzurteil hätte durchaus Strahlkraft, die von der ganzen Gruppe genutzt werden könnte.
Wenn es also jemanden gibt, idealerweise rechtsschutzversichert, der den Fehdehandschuh aufnehmen möchte, wir wären dabei - mit besonderem Engagement und öffentlichkeitswirksam. Wir sind auch der Meinung, dass es in Zukunft in der Sache wohl auch keine Differenzierung zwischen PKW und Nutzfahrzeugzulassung mehr geben wird. Zur Terminkoordination erreichen Sie mich oder Herrn Schmallenberg jederzeit unter 0800 000 1961 oder [email protected]
In diesem Sinne trotz allen Ärgers frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Dr. Gerrit W. Hartung und Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
Neujahrs-Newsletter
Liebe Mitglieder der IG
Es gibt neue Infos unter TOPP 4 auf der Newsletterseite zum Thema „Abwrackprämie“
Hier finden Sie die Newsletterseite: https://verbraucherschutz.tv/2017/12/14/newsletter-t6-dieselskandal-nr-1 – Passwort vwopfer2017
Weiter habe ich den Artikel aus der HAZ (Hannoverscher Allgemeine) noch einmal hervorgekramt.
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/Abgas-Skandal-VW-Bulli-T6-noch-Monate-nicht-lieferbar
Dieser wird offensichtlich laufend aktualisiert und die Kollegen dort oben im VW-Land lassen zwischen den Zeilen lesen, dass das derzeit von VW entwickelte Update wohl auch für bereits zugelassene T6 gelten wird. Zumindest wird das Kraftfahrtbundesamt prüfen, ob das Update für alle bindend vorgeschrieben wird.
Sollte das so eintreten, dann wäre der EA 288 Motor in der gleichen Situation wie der Skandalmotor EA189 mit der Ausnahme, dass VW von produktionsbedingten Fehlern sprechen wird und wohl nicht von einer geplanten Schummelaktion.
Spannend wird dann, ob das KBA den Rückruf offiziell übernimmt. Dann würde nämlich ohne Teilnahme an der Rückrufaktion die Betriebserlaubnis ungültig.
Interessant auch: Die Nutzfahrzeuge verfügen über die gleiche Technik, müssen aber nicht geupdatet werden, da in deren Zulassungsgenehmigung höhere Schadstoff-Emissionen zulässig sind. Man muss das nicht verstehen…
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden Ihr Dr. Gerrit Hartung - www.pkw-rueckgabe.de Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg – www.verbraucherschutz.tv
Liebe Mitglieder der IG T6
ein paar mehr oder weniger interessante Neuigkeiten
Es werden verstärkt vom Auslieferungsstopp betroffene vom Händler angegangen, auf einen Automatik-Wagen umzusteigen. Die Lieferzeit verlängert sich um jeweils 4 Monate, preislich ändert sich nichts.
Dieses Entgegenkommen wunder doch sehr, da ein Automatikgetriebe doch üblicherweise mit rund 2500 Euro Aufpreis gehandelt wird.
Ob daraus Schlüsse zu ziehen sind - man weiß es nicht
Weiteres Thema: Einige Mitglieder denken, durch eine Garantieverlängerung die Gewährleistungspflicht verlängern zu können. Dies ist ein Trugschluss
Wir dürfen uns an dieser Stelle mal für die tolle Zusammenarbeit und die vielen Informationen aus der Gruppe bedanken.
Wir arbeiten gerade an einem neuen System, dass diesen Informationsaustausch noch weiter erleichtern soll, auch werden in der kommenden Woche auch Informationen auf italienisch, holländisch und englisch zur Verfügung gestellt.
Allen Gruppenmitgliedern mal ein schönes Wochenende
mfg
Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
Newsletter 4 (13. Januar 2017
Liebe Mitglieder der IG,
ich hatte in den vergangenen Monaten einiges zu tun. Angefangen bei der Verwaltung der Anmeldungen über Diskussionen mit Kooperationspartnern hin zur Recherche neuer Informationen rund um die verschiedenen Themen des Abgasskandals.
Hier liegt mir der T6 besonders am Herzen, da ich eigentlich im April mit der Auslieferung meines Westfalia Club Jokers rechne - aber genau wie Sie extrem verunsichert bin.
Als Info-Möglichkeiten bieten wir Ihnen aktuell unsere Infoseite an - Hier KLICKEN
Alternativ gibt es weitere Inhalte auch auf der Newsletterseite, die Sie mit dem Passwort vwopfer2017 öffnen können. Sobald es neue Infos gibt, werden Sie entweder über den newsletter oder auf diesen Seiten informiert.
Thema heute:
Besteller von T6 Schaltgetriebe-PKW werden aktuell auf unterschiedlichsten Wegen animiert, die Bestellung auf ein Automatikgetriebe umzustellen. geschieht das NICHT bis zum kommenden Dienstag - so ein Händler - würde VW den Kaufvertrag stornieren.
Ich selbst würde auf ein solches Angebot nicht eingehen und auf Erfüllung des Vertrages klagen. Bei unumgänglicher Wandlung würde ich Schadensersatz fordern. In Bezug auf das ungewollt eingebaut Automatikgetriebe und das nicht bestellt Update z.B.
a. Schadensersatz durch Rufschädigung im Dieselskandal b. Erhebliche Mehrkosten auf 250.000 km (Verbrauch, Wartuung etc.) c. Kompensation des Schadens durch 4 zusätzliche Monate lieferzeit d. Erstattung sämtlicher Ausgaben inkl. der juristischen Vertretung
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte per mail an [email protected] - Ich werde Ihr Anliegen dann zeitnah an einen unserer Kopperationsanwälte mit der Bitte um Rückruf weiterleiten.
Eine Bitte: Seien Sie kommunikativ! Je mehr Informationen zusammengetragen werden, je besser ist das. Bitte informieren Sie mich auch darüber, wie intensiv Sie weiter informiert werden wollen.
Zufrieden mit meiner Arbeit? Ich würde mich über eine Bewertung bei ProvenExpert sehr freuen. Bitte besuchen Sie auch mein facebook-Fanpage
Bis dahin!
Ihr Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg Legal Tech
Den Newsletter vom 29. Januar können Sie hier als pdf ansehen.
Hier ansehen Der Newsletter vom 15. 2. bezog sich auf diesen Artikel zum Thema Stornierung: RA Murken-Flato zu "Stornierung"
Der Newsletter vom 3.32. bezog sich auf diesen Artikel zum Thema "Schadensersatz und Prozesskostenfinanzierung" Wir haben einen Musterbrief "Vorbehalt" formuliert, den Sie bei Übergabe Ihres Fahrzeugs Ihrem Händler zur "Bestätigung" vorlegen sollten. Ein solcher Vorbehalt ist juristisch nicht wirklich bindend und spätere Schadensersatzforderungen oder Rückgabeforderungen müssen mit oder ohne Vorbehalt in einem juristischen Verfahren durchgesetzt werden - aber unter Umständen verbessert ein ausdrücklich geäußerter Vorbehalt die Chancen auf einen erfolgreichen Prozessausgang.
Wichtig erscheint uns, dass dem Händler klar und deutlich vermittelt wird: "Es ist nicht in Ordnung was Ihr hier macht und ich akzeptiere das so auch nicht!" Dies kann in einem späteren Verfahren Zeugnis darüber geben, dass Sie als Käufer schon bei der Übernahme des Fahrzeuges auf Mängel und mögliche Maniputaltionsschäden hingewiesen haben.
Wegen vieler Nachfragen: Passwort für die T6-Newsletterseite ist "vwopfer2017"
Thema Sammelklage Erste Anzeichen
IG Dieselskandal-Information (31. März 2018)
Liebe Mitglieder der IG Dieselskandal, liebe Newsletter-Abonnenten
Ein Mitglied unserer IG hat in Bezug auf "Bestandsfahrzeuge" bei VW nachgefragt, ob auch T6 -Fahrer sich Sorgen machen müssen, die nicht im Rahmen des Auslieferungsstopps betroffen sind.
Hier seine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob bei unserem o.g. Fahrzeug mit der Ident.-Nummer: WV2ZZZ7HZHHxxxxxx die Abgaswerte der Fahrzeugspezifikation entsprechen oder dieses Modell auch von der Mitteilung Ihres Hauses an das KBA betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie mir bitte auch die von Ihnen geplanten Massnahmen zum Erreichen der Grenzwerte lt. Spezifikation mit. Im Anhang finden Sie die Kopie der Zulassung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus. Mit freundlichen Grüßen Peter R.
Darauf kam diese Antwort von VW
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Ob auch im Markt befindliche Bestandsfahrzeuge wie das Ihrige betroffen sind, steht nicht fest. Entsprechende Untersuchungen werden gegenwaertig durchgefuehrt.
Sollte Ihr Volkswagen California betroffen sein, wird dieser bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner ein Software-Update auf Kosten der Volkswagen AG erhalten. Wir werden Sie zeitnah darueber informieren, ob und wenn ja voraussichtlich wann, fuer Ihren Volkswagen California ein Software-Update vorgesehen ist.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Freundliche Gruesse i. V. Mario Meyer i. V. Denis Magiera
Volkswagen AG 38436 Wolfsburg
Der VW-Konzern wird davonkommen - wahrscheinlich...
Es ist erschreckend ruhig - davon hat aktuell nur einer etwas: Volkswagen. Alle Rückgabeansprüche für Autos mit dem Skandal-Motor EA189 verjähren zum 31. Dezember 2018. Insgesamt 2,6 Autos hat VW allein mit diesem Schummelmotor auf deutsche Straßen geschickt. Glaubt man den großen Rechtsdienstleistern, dann hat mal einer 15.000 Adressen in der Bearbeitung, eine sich selbst als Marktführer bezeichnende Kanzlei hat 3000 Klagen auf dem Weg. Das sind alles keine Zahlen im Vergleich zu 2,6 Millionen betroffenen PKW-Besitzern.
Für die einzelne Kanzlei ist das viel - aber im Vergleich zu 2,6 Millionen Autos mit dem TDI am Heck, in die absichtlich Schummelsoftware verbaut wurde, ist das etwas "für den hohlen Zahn". Der Volkswagenkonzern und seine Töchter werden wohl damit durchkommen, wenn nicht die Angst vor Fahrverboten, ein fortschreitender Wertverlust und immer mehr nervende Updatefolgen hier zu einem Sinneswandel führen.
VW hat jedem Mitarbeiter 2017 einen Bonus von über 4000 Euro ausgezahlt. Und die große Mehrheit aller betroffenen Autofahrer hält es offensichtlich für absolut normal, dass Wertverluste nicht ausgeglichen werden.
Also ICH verstehe das nicht.
Was mich ärgert: Wer rechtsschutzversichert ist, kann um sein Recht kämpfen, alle anderen verzichten darauf angesichts des Kostenrisikos. Da stimmt was nicht im System und ob die große Sammelklage rechtzeitig kommt mag bezweifelt werden. Derzeit liegt die Bundesregierung ja wieder mal auf Schmusekurs mit den Herstellern.
Der T6 - Endlich wird ausgeliefert...
... aber so recht glücklich ist die Kundschaft nicht. Viele VW-Händler verlangen vor der Übergabe, dass der Kunde auf mögliche Ansprüche bezüglich der veränderten Verbrauchs- und Emissionswerte verzichtet. So genannte Bestandsfahrzeuge, die vor dem 8. Dezember 2017 ausgeliefert wurden, müssen offensichtlich mit einem Update rechnen. In Kundenschreiben äußert sich der Konzern bewusst zurückhaltend in Bezug auf klare Aussagen zur "Betroffenheit" - das müssten weitere Untersuchungen ergeben. Heißt: Ausgeschossen ist es ganz und gar nicht, dass da noch Rückrufe kommen.
Ob sich die T6-Gemeinde diese ganzen und hier in den Foren dokumentierten Unverschämtheiten weiter gefallen lässt? Nur mal ein Beispiel: Ein IG-Mitglied hat anfang Dezember bestellt, bekommt seinen Bulli nicht vor November 2018 - dann allerdings mit ganz anderen Spezifikationen, z.B. in Bezug auf die Schadstoffklasse. Er bekommt ein ganz anderes und wahrscheinlich teureres Auto, als er bestellt hat. Unter Umständen drf er nach einem Jahr Wartezeit stornieren.
Einem anderen IG Mitglied wurde angeboten, er können auf einen Benziner wandeln - obwohl der nicht mehr produziert wird - Jeden Tag was neues...
In eigener Sache: Kann mir jemand dieses "Friss- oder Stirb-Schreiben" mal als pdf zukommen lassen? Grundsätzlich bin ich an allen Dokumenten interessiert, die relevant sind. Gern auch Whatsapp an 0171 53 55 710.
Wir haben übrigens derzeit 1200 T6-Eigentümer in der Datenbank. Das ist schon ganz ordentlich.
Mercedes - da braut sich was zusammen
Unser Kooperationsanwalt Dr. Gerrit Hartung hat in einem ersten Verfahren um einen GLK 220 CDI einen Teilerfolg erreicht. Das Landgericht Köln überlässt die Frage nach der Betroffenheit im Abgasskandal nun einem Gutachten. Fällt das entsprechend aus, dann stehen die Tore offen für erfolgreiche Klagen auf Rückgabe.
Beste Chancen...
...auf erfolgreiche Rückabwicklung haben aktuell die V6-Diesel Cayenne & Macan, VW Touareg und die großen Audis mit jeweils Schadstoffklasse 6. Diese Ansprüche verjähren nicht so schnell, da die Schummeleien erst Herbst/Winter 2017 bekannt geworden sind.
Wohin geht die Nachrüstungsdebatte?
Nachrüstung auf Kosten der Steuerzahler, auf Kosten der Autobesitzer oder auf Kosten der Verantwortlichen. Die Diskussion ist derzeit ebenso nebulös wie die Debatte um die Fahrverbote. fest steht allerdings, dass nur die Schadstoffklassen 5 und 6 überhaupt nachgerüstet werden können.
Nachtrag: Ein T6-Besteller berichtet, dass die 200 PS-Handschalter vor Ende April nicht ausgeliefert werden können, weil die KBA-Freigabe für diesen Motortyp noch nicht vorliegt.