New Capital Invest, Selfmade Capital: Erste Fonds offenbar insolvent – Malte Hartwiegs Anwälte legen Mandat nieder

Das Vertrauen hat sich für Anleger der Selfmade Capital und New Capital Invest Fonds nicht ausgezahlt. Obwohl sie seit Monaten vergeblich auf ihre Ausschüttungen warten, sahen viele von ihnen von rechtlichen Schritten ab und folgten damit einer Aufforderung von Firmenchef Malte Hartwieg und seinen Anwälten, um den Bestand der Fonds nicht zu gefährden. Jetzt wurden offenbar für die ersten Fonds dennoch Insolvenzanträge gestellt, wie aus Medienberichten hervorgeht.

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Mehr noch: Die von Malte Hartwieg beauftragte Anwaltskanzlei hat ihr Mandat niedergelegt. Offenbar kann Hartwieg sie nicht mehr bezahlen. Von den verschwundenen Anlegergeldern fehlt aber weiter jede Spur. Zum Firmenimperium des Malte Hartwieg gehören nicht nur Selfmade Capital und New Capital Invest, sondern auch das Emissionshaus Panthera. Auch den Anlegern des Fonds Panthera Global Trading A droht inzwischen der Totalverlust. Von dem Emissionshaus Euro Grundinvest sowie von der Vertriebsplattform dima24 hat sich Hartwieg in der Zwischenzeit getrennt.

Gegen Hartwieg ermittelt auch die Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Dabei kam es zu Durchsuchungen der Privat- und Geschäftsräume Hartwiegs. Im Zuge der Durchsuchungen ist es offenbar auch zu Arrestpfändungen gekommen. Diese sollen nun der Grund sein, dass Hartwieg seine Anwälte nicht mehr bezahlen kann. Diese teilten den Anlegern in einem Schreiben mit, dass sie ihr Mandat niedergelegt haben. Außerdem heißt es, dass für die ersten Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest Insolvenzanträge gestellt worden seien.

„Die betroffenen Anleger waren in einer schwierigen Lage und viele vertrauten wohl darauf, dass die verschwundenen Anlegergelder wieder auftauchen. Anscheinend vergeblich. Nach der jüngsten Entwicklung sollten die Anleger aber nicht weiter zögern, sondern umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr investiertes Kapital zu retten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.

Für die Anleger ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Schadensersatzansprüche können sich u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospekthaftung ergeben. „Sollte sich der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs bestätigen, sind auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen möglich“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/dima24-de-nci-capital/

 

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