New Capital Invest (NCI) Management GmbH insolvent

Insolvenz folgt auf Insolvenz bei Malte Hartwieg und seinem Emissionshaus New Capital Invest: Nicht nur über die Fonds NCI Oil & Gas USA 11, NCI Oil & Gas USA 16 und NCI Oil & Gas USA 19 wurde am Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, sondern auch über die New Capital Invest Management GmbH (Az.: 1500 IN 2870/14).

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„Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere Insolvenzen folgen werden. Es steckt nicht nur das Emissionshaus New Capital Invest von Malte Hartwieg in Schwierigkeiten, sondern auch Selfmade Capital. Die Anleger dürften jedenfalls beunruhigt sein“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern jetzt umgehend zu handeln. Nachdem bereits seit Monaten bei NCI-Fonds und den Selfmade Capital Emirates-Fonds die Ausschüttungen nicht mehr fließen, sollten sie sich jetzt nicht mehr vertrösten lassen. „Die Nachforschungen nach den Anleger-Geldern sind offenbar erfolglos verlaufen.  Die Aufforderung an die Anleger keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um nicht die Insolvenz der Fonds zu riskieren, erweist sich angesichts der aktuellen Entwicklung als blanker Hohn. Dadurch wurde schon genug Zeit vergeudet. Jetzt gilt es, zu retten, was zu retten ist“, so Cäsar-Preller.

Sollte genug Masse vorhanden sein, um die Insolvenzverfahren zu eröffnen, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung aber auch durch Prospektfehler entstanden sein. „Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition umfassend informiert werden müssen. Auch die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und richtig sein. Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen“, erläutert Cäsar-Preller.

Abzuwarten bleibe, ob sich der Betrugsverdacht gegen Malte Hartwieg bestätigt. Dann könnten noch weitere deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

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