Neues Punktesystem: Was passiert mit den alten Punkten?

Am 1. Mai 2014 wird das Punktesystem fĂŒr VerkehrssĂŒnder Flensburg umgestellt. Statt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht Punkte. Wer die erreicht hat, ist seinen FĂŒhrerschein los.

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Doch was passiert mit den alten Punkten?

Rechtsanwalt GĂŒnter Fenderl, Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht, erlĂ€utert: „Nach dem neuen System gibt es nur noch Punkte fĂŒr Verkehrsdelikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefĂ€hrden. Bisher reichte ein Bußgeld von 40 Euro fĂŒr eine Eintragung. Diese Grenze steigt auf 60 Euro. Einen Punkt gibt es aber auch nur dann, wenn die Verkehrssicherheit gefĂ€hrdet wurde. Auch alte Punkte, die fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe verhĂ€ngt wurden, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefĂ€hrden, werden gelöscht. Das können z.B. Punkte fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen Kennzeichenvorschriften oder Sonntagsfahrverbote  sein. Das Punktekonto könnte also nach der Reform zunĂ€chst sinken.“

Die ĂŒbrigen alten Punkte fĂŒr verkehrssicherheitsgefĂ€hrdende VerstĂ¶ĂŸe werden entsprechend in das neue System umgerechnet.

Alte  Punkte 1 – 3, neu 1 Punkt

Alte Punkte 4 – 5, neu 2 Punkte

Alte Punkte 6 – 7, neu 3 Punkte

Alte Punkte 8 – 10, neu 4 Punkte

Alte Punkte 11 – 13, neu 5 Punkte

Alte Punkte 14 – 15, neu 6 Punkte

Alte Punkte 16 – 17, neu 7 Punkte

Alte Punkte  18 Punkte, neu 8 Punkte

 

Was bedeutet die Umstellung fĂŒr die Kraftfahrer?

Rechtsanwalt Fenderl: „GrundsĂ€tzlich werden – unabhĂ€ngig vom Bußgeld – weniger VerkehrsverstĂ¶ĂŸe mit Punkten geahndet. Allerdings kann der FĂŒhrerschein auch erheblich schneller entzogen werden. Nehmen wir das Beispiel Handy am Steuer. Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen System gibt es dafĂŒr einen Punkt. Wer also wiederholt am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage o.Ă€. telefoniert, riskiert schnell seine Fahrerlaubnis oder auch vorher schon andere Sanktionen.“

Denn das neue Punktesystem ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Wer einen bis drei Punkte hat, wird vorgemerkt. „Das hat zunĂ€chst keine weiteren Konsequenzen“, so Fenderl. Bei vier bis fĂŒnf Punkten gibt es allerdings schon eine gebĂŒhrenpflichtige Ermahnung, die mit dem Hinweis verbunden ist, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden kann. „Das ist die einzige Maßnahme zum Punkteabbau. Allerdings ist sie auch nur einmal innerhalb von fĂŒnf Jahren und auch nur bei einem Punktestand von maximal fĂŒnf Punkten möglich“, erklĂ€rt der Jurist. Bei sechs bis sieben Punkten gibt es eine gebĂŒhrenpflichtige Verwarnung und ab acht Punkten wird der FĂŒhrerschein entzogen.

Durch die Umrechnung in das neue Punktesystem ergeben sich fĂŒr VerkehrssĂŒnder taktische Möglichkeiten. Je nach Einzelfall kann es sinnvoller sein, den Punkteeintrag ins Zentralregister hinauszuzögern oder zu beschleunigen, damit er noch vor dem 1. Mai vorgenommen wird. „Extreme Beispiele sind sicher die Beleidigung oder UrkundenfĂ€lschung im Straßenverkehr. Dabei handelt es sich zwar nach wie vor um Straftaten. Aber sie werden ab dem 1. Mai 2014 nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet. Bei einer Eintragung vor dem 1. Mai und einem zuvor entsprechenden Punktestand können sie aber unter UmstĂ€nden zum Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒhren. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an“, so Fachanwalt Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

 

 

 

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