Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Damit verbunden sind einige Änderungen für die Verkehrsteilnehmer. Es werden nur noch Verkehrsverstöße eingetragen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, und auch die Eintragungsgrenze für Verkehrsverstöße steigt dann von bisher 40 auf dann 60 Euro.
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Das führt allerdings nicht dazu, dass Verkehrsdelikte jetzt weniger hart bestraft werden. Denn das Punktesystem reicht dann auch nur noch bis acht Punkte und nicht wie bisher bis 18 Punkte. Wer acht Punkte erreicht hat, verliert seinen Führerschein.
Auch die Erhöhung der Eintragungsgrenze führt nicht unmittelbar zu einer Erleichterung für die Verkehrsteilnehmer. Denn für viele Verkehrsverstöße steigen auch die Bußgelder, so dass sie auch zu Punkteinträgen führen. „Verkehrssünder werden tiefer in die Tasche greifen müssen und laufen auch in Gefahr, ihren Führerschein schneller zu verlieren“, urteilt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Doppelt erwischt es zum Beispiel Autofahrer, die mit ihrem Handy ohne entsprechende Freisprecheinrichtung telefonieren. Das Bußgeld steigt von 40 auf 60 Euro und es gibt nach wie vor einen Punkt in Flensburg. Beim achten Mal wäre also schon der Führerschein weg. Auch die Bußgelder für falsche Bereifung bei Eis und Schnee steigen von 40 auf 60 Euro, bei Rotlicht- oder Vorfahrtsverstößen werden statt 50 dann 70 Euro fällig. Auch für falsche Beleuchtung bei Regen, Schnee und Nebel oder bei unzureichender Sicherung der Kinder im Auto steigt das Bußgeld von 40 auf 60 Euro.
Auch bei Verkehrsverstößen, die zwar nicht mehr zu einem Punkteeintrag führen, steigen in vielen Fällen die Bußgelder – zum Teil drastisch.
Dennoch bietet das neue Punktesystem ab dem 1. Mai 2014 auch Vorteile. „Die Tilgungshemmung älterer Einträge bei neuen Verstößen entfällt zum Beispiel. Jedes Delikt verjährt also für sich“, erklärt Fachanwalt Fenderl.
Bis zur Umstellung am 1. Mai 2014 ergeben sich auch taktische Möglichkeiten. „Im Einzelfall kann es vorteilhafter sein, wenn der Punkteeintrag noch vor dem 1. Mai oder erst später vorgenommen wird. Dementsprechend gilt es sich in laufenden Bußgeldverfahren zu verhalten, also z.B. Rechtsmittel einzulegen, um die Rechtskraft und damit den Punkteeintrag hinauszuzögern“, so Fenderl. Das müsse aber immer im Einzelfall entscheiden werden.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.