Neues Punktesystem: Folgen von Alkohol am Steuer

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich grundsätzlich nicht mehr ans Steuer setzen. Dennoch kommt es immer wieder vor. Daher wird Alkohol am Steuer mit drastischen Strafen sanktioniert –besonders bei einem Alkoholgehalt ab 1,1 Promille im Blut.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Nach der Neuregelung des Punktesystems in Flensburg zum 1. Mai 2014 ändert sich jedoch die Bestrafung. „Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer auf jeden Fall eine Straftat. Diese wird bisher in der Regel mindestens mit einem hohen Bußgeld, dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bestraft“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ab dem 1. Mai 2014 sieht das anders aus. Zwar muss sich der Alkoholsünder nach wie vor auf ein hohes Bußgeld und dem sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis einstellen. Aber er bekommt nur noch drei Punkte in Flensburg. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der Punkteeintrag nach dem 1. Mai 2014 für den Betroffenen günstiger ist. Hatte er z.B. nach dem alten System vor der Trunkenheitsfahrt schon elf Punkte, käme er nach dem neuen System auf 18 Punkte und der Führerschein wäre für längere Zeit weg. „Das kann nach dem neuen System günstiger sein. Zumal auch die Tilgungshemmung nicht aus dem Auge verloren werden darf. Nach dem alten System führt jeder neue Punkteeintrag dazu, dass die älteren Einträge nicht verjähren. Nach dem neuen System verjährt aber jedes Delikt für sich, d.h. ein neuer Verstoß hätte keine tilgungshemmende Wirkung für die älteren Einträge. Daher könnte es sinnvoll sein, Rechtsmittel einzulegen, so dass der neue Eintrag erst nach dem 1. Mai vorgenommen wird. Das ist aber immer im Einzelfall zu prüfen“, so Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.