Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich grundsĂ€tzlich nicht mehr ans Steuer setzen. Dennoch kommt es immer wieder vor. Daher wird Alkohol am Steuer mit drastischen Strafen sanktioniert âbesonders bei einem Alkoholgehalt ab 1,1 Promille im Blut.
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Nach der Neuregelung des Punktesystems in Flensburg zum 1. Mai 2014 Ă€ndert sich jedoch die Bestrafung. âAb 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer auf jeden Fall eine Straftat. Diese wird bisher in der Regel mindestens mit einem hohen BuĂgeld, dem Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr mindestens sechs Monate und sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bestraftâ, erklĂ€rt GĂŒnter Fenderl, Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht.
Ab dem 1. Mai 2014 sieht das anders aus. Zwar muss sich der AlkoholsĂŒnder nach wie vor auf ein hohes BuĂgeld und dem sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis einstellen. Aber er bekommt nur noch drei Punkte in Flensburg. Das kann unter UmstĂ€nden dazu fĂŒhren, dass der Punkteeintrag nach dem 1. Mai 2014 fĂŒr den Betroffenen gĂŒnstiger ist. Hatte er z.B. nach dem alten System vor der Trunkenheitsfahrt schon elf Punkte, kĂ€me er nach dem neuen System auf 18 Punkte und der FĂŒhrerschein wĂ€re fĂŒr lĂ€ngere Zeit weg. âDas kann nach dem neuen System gĂŒnstiger sein. Zumal auch die Tilgungshemmung nicht aus dem Auge verloren werden darf. Nach dem alten System fĂŒhrt jeder neue Punkteeintrag dazu, dass die Ă€lteren EintrĂ€ge nicht verjĂ€hren. Nach dem neuen System verjĂ€hrt aber jedes Delikt fĂŒr sich, d.h. ein neuer VerstoĂ hĂ€tte keine tilgungshemmende Wirkung fĂŒr die Ă€lteren EintrĂ€ge. Daher könnte es sinnvoll sein, Rechtsmittel einzulegen, so dass der neue Eintrag erst nach dem 1. Mai vorgenommen wird. Das ist aber immer im Einzelfall zu prĂŒfenâ, so Fenderl.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.