Seit heute ist das neue Punktesystem in Kraft. Wie wir u.a. auf unserem Partnerportal www.neues-punktesystem.de schon oft berichtet haben gehen damit zahlreiche Veränderungen und Neuerungen einher, die wir an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen möchten. Verkehrsrechtsexperte Günter Fenderl aus Aschaffenburg: „Die Punkte erhalten mehr Gewicht – der Führerschein ist schon ab 8 Punkten verloren.
Das neue Punkte-System teilt Verkehrssünden nur noch in Kategorien mit eins, zwei oder drei Punkten ein. Grundsätzlich wird aber in der Summe nicht unterschieden: Der Führerschein ist bei acht Punkten definitiv weg statt bei 18 wie bislang.
Tempovergehen im neuen Punktesystem:
Bei Übertretungen bis 25 km/h gibt es einen Punkt, wer schneller fährt riskiert bis zu 3 Punkte.
Rote Ampel: Einen Punkt gibt es für Rotlichtvergehen. Leuchtet die Ampel aber länger als eine Sekunde rot oder wird eine gefährliche Situation herauf beschworen: Zwei Punkte! Übrigens: Auch Radfahrer erhalten einen Punkt, wenn sie Rotlicht ignorieren.
Handy: Ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren kostet einen Punkt und ein auf 60 Euro erhöhtes Bußgeld.
Überholen: Beim Überholen im Überholverbot wird differenziert gepunktet: Je nach Schwere des Vergehens zwischen 1 und 3 Punkten.
Weitere Infos dazu auf www.neues-punktesystem.de